Alle reden und rätseln, ob die Kommunen es schaffen, pünktlich zum 1. August ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, so wie der Bund es vorgesehen hat, denn ab da gilt der Rechtsanspruch. Die Kommunen arbeiten mit Hochdruck daran, ihre Ziele zu erreichen – neben der Quantität geht es auch darum, eine qualitativ gute Betreuung anzubieten. Aber wie steht es um die Qualität der Angebote?
Ein Beitrag von Matthias Selle, Dezernent für Jugend und Bildung im Landkreis Osnabrück und stellvertretender Vorsitzender des KPV-Bundesfachausschusses für Jugend, Familie, Bildung und Soziales
Zum 1.8.2013 gilt der Rechtsanspruch auf Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Damit ist die bedarfsgerechte Betreuung für Kinder im Vorschulalter sichergestellt. Die entsprechenden Regelungen sind durch den Bund im SGB VIII und durch die Ausführungsgesetze der Länder verabschiedet worden. Das Gesetz beinhaltet auch die Verpflichtung einer bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Diese Aspekte stellen die quantitative Dimension dar.
Aber wie steht es um die Qualität der Angebote? Auch hier hat der Gesetzgeber im Kinder- und Jugendhilferecht Vorkehrungen getroffen: In mehreren Paragrafen des SGB VIII wird eine qualitätsvolle Kindertagesbetreuung gefordert: In § 22 a SGB VIII, der zentralen Norm zum Thema Qualität im Bundesgesetz, heißt es: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrags sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen.“
Wie funktioniert ein Qualitätsmanagement in Kindergärten?
Bei der Feststellung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen wird mit verschiedenen Qualitätsdimensionen gearbeitet: Die Strukturqualität beschreibt die äußeren Umstände, räumliche Gegebenheiten aber auch den Erzieher-Kind-Schlüssel. Diese Aspekte können durch die Landespolitik, die für die jeweiligen Landeskindergartengesetze die Verantwortung trägt, direkt beeinflusst und gestaltet werden. Hier sind z. B. folgende Fragen zu beantworten: Wie groß sind die Räumlichkeiten des Kindergartens? Gibt es Gruppennebenräume? Wie viele Fachkräfte betreuen wie viel Kinder?
„Der Landkreis Osnabrück hat das Ziel, allen seinen Kindertageseinrichtungen die Verleihung des ‚Deutschen Kindergartengütesiegels‘ zu ermöglichen“.
Auch die Träger der Kindertageseinrichtungen können zu einer guten Strukturqualität beitragen, indem sie die gesetzlichen Möglichkeiten zum Personaleinsatz angemessen ausnutzen und ihre Kindergärten und Außenflächen baulich in einem guten und kindgerechten Zustand halten. Eltern erkennen eine gute Strukturqualität an der Größe und Beschaffenheit des Gebäudes und einer „guten Personalstruktur“.
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