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Finanzielle Hilfen für angeschlagene Krankenhäuser

Gesundheit, Ländlicher Raum

Heute wurde vom Bundeskabinett den Vorschlägen für kurzfristig wirksame Maßnahmen zu finanziellen Hilfen für Krankenhäuser zugestimmt. Damit stehen für die Jahre 2013 und 2014 Hilfsgelder in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung um die in Finanznot geratenen Kliniken in Deutschland zu unterstützen.

Geplant sei eine Entlastung der Krankenhäuser in mehreren Schritten heißt es aus dem Gesundheitsministerium in Berlin. Zunächst wird ein Teil der Personalkostensteigerung, der durch die Tarifabschlüsse im Jahr 2013 ausgelöst wurde, durch die Kostenträger finanziert. Im zweiten Schritt wird den Vertragspartnern in den Jahren 2014 und 2015 die Möglichkeit gegeben, die tatsächlichen Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zum vollen Orientierungswert im Finanzierungssystem zu berücksichtigen. Als weitere Maßnahme wird zur Stabilisierung der Versorgung ein Versorgungszuschlag eingeführt, durch den die in der Vergangenheit vielfach kritisierte doppelte Degression für den Krankhausbereich insgesamt neutralisiert wird. Der Mehrleistungsabschlag für Krankenhäuser bleibt erhalten. Kliniken, die ihre Mengen bei Operationen nicht ausweiten, werden durch den Versorgungszuschlag entlastet.

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Angedacht ist auch ein Förderprogramm um die Krankenhäuser zügig mit Hygienepersonal ausstatten zu können. Damit wird die Aus- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal sowie die die Aufstockung von Teil- und Vollzeitstellen im Hygienebereich gefördert.

Zum geplanten Gesetz erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Die Krankenhäuser leisten einen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen in unserem Land. Die heute beschlossenen kurzfristig wirksamen Maßnahmen unterstützen die Krankenhäuser dabei. Wir handeln im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch im Sinne des pflegerischen und medizinischen Personals, das in den Kliniken durch die zunehmende Arbeitsverdichtung teilweise unter Druck steht. Mittelfristig wird es darauf ankommen, dass wir die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern analysieren und geeignete Mechanismen finden, die Entwicklung besser zu steuern. Ich appelliere aber auch an die Länder, ebenfalls ihren Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nachzukommen.“

Bereits bei der Ankündigung des neuen Gesetzes zeigte sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) erfreut über das Vorhaben. Jede dritte Klinik in Deutschland schreibe laut DStGB rote Zahlen. Die Tendenz sei weiter steigend. Besonders im ländlichen Raum seien die Länder in der Pflicht genügend Investitionsmittel für ihren Sicherstellungsauftrag bereitzustellen.

 

Bild:sergio-castelli@fotolia.com

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