Am vergangenen Sonntag sollte im Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg, in einer Stichwahl ein neuer Landrat gewählt werden. Das Ergebnis war deutlich und die Siegerin schnell gefunden. Dennoch wird sie das Amt als Landrätin nicht antreten können. Das nötige Quorum wurde nicht erreicht. Somit muss der Kreistag den Landrat bestimmten. Teltow-Fläming ist inzwischen der siebte von acht Landkreisen in Brandenburg, in dem die Direktwahl des Landrats gescheitert ist.
In Teltow-Fläming waren 137.939 Wahlberechtigte aufgerufen ihren Landrat direkt zu wählen. 22,7 Prozent der Wähler entschlossen sich dies zu tun. Am Ende waren es zu wenige. Zwar siegte die Kandidatin der Linken, Kornelia Wehlan mit 66,2 Prozent der Stimmen, doch verfehlte sie das nötige Quorum von 20.695 Stimmen, das für einen Erfolg notwendig gewesen wäre. Am Ende fehlten knapp 540 Stimmen.
Das Gesetz schreibt in dem Fall vor, dass sich mindestens 15 Prozent der Wähler für einen Kandidaten aussprechen. Sollte dieser Wert nicht erreicht werden, muss der Kreistag den Landrat oder die Landrätin wählen. Die Kreisverwaltung Teltow-Fläming geht davon aus, dass dies nicht vor dem Herbst passieren wird. Bis dahin wird der Posten kommissarisch von der stellvertretenden Landrätin Kirsten Gurske (parteilos) geführt.
Streit über Direktwahl
Durch die gescheiterte Stichwahl am vergangen Sonntag ist das Thema der Direktwahl für den Landratsposten zu einem Streitfall geworden. Die SPD denkt an eine mögliche Abschaffung der Direktwahl. Die Linke will das geforderte Quorum abschaffen. Die CDU spricht sich weiter für die Direktwahl aus und möchte auch das Quorum so beibehalten. Für eine seriöse Wahl sei eine Wähleranzahl erforderlich, um das tatsächliche Mitwirken der Bevölkerung nachzuweisen. „Das Absenken oder Abschaffen des bestehenden Quorums ist der falsche Weg“, betonte Generalsekretärin Anja Heinrich. Man müsse den Bürgern die Wichtigkeit dieser Wahl nahe bringen.
Bei so einer geringen Wahlbeteiligung spielt die Politikverdrossenheit der Bürger eine große Rolle. Dass die Landratswahl notwendig geworden ist, weil der vorherige Amtsinhaber Peer Giesecke (SPD) im Dezember 2012 abgewählt wurde, weil er wegen Untreue und Vorteilsannahme zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, trägt sicherlich dazu bei.
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