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Neues Kommunalgesetz für Sachsen-Anhalt

Bürgerbeteiligung, Gesetz

Auf kommunaler Ebene sollen sich die Sachsen-Anhalter künftig leichter beteiligen können.
Sachsen Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat den Kommunen vor einem Jahr gesagt, was er vorhat. Dann hat er Vorschläge eingesammelt, sie strukturiert und nun öffentlich vorgestellt.

Gesetzbuch_Hugo-Berties_29355269_LDas neue einheitliche Kommunalgesetz für Sachsen Anhalt sieht unter anderem eine Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vor. Auch soll die Frist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens gegen einen Gemeinderatsbeschluss von sechs Wochen auf zwei Monate erhöht werden. Zudem ist eine Senkung der notwendigen Zahl der Unterstützerunterschriften geplant. Ab 2019 soll in Ortschaften mit bis zu 300 Einwohnern der Ortsvorsteher direkt gewählt werden. In größeren Kommunen soll künftig sogar ein direkt gewählter Ortschaftsrat, oder direkt gewählter Ortsvorsteher, möglich sein. Die Basis der Selbstverwaltung wird also gestärkt. Außerdem ist vorgesehen, ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern. Auch bei den Aufwandsentschädigungen sind Veränderungen geplant. Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Ortsteile, die mit der Gemeindegebietsreform den Titel Stadt verloren haben, diesen künftig wieder tragen können. Das klingt nach einer Kleinigkeit, hat für die Betroffenen und ihrer Bindung mit dem Ort aber durchaus eine hohe emotionale Bedeutung.

Das neue Kommunalgesetz wird moderner

„Das wird auch dem Zeitgeist gerecht, dass Menschen immer mehr teilhaben wollen am politischen Geschehen“, so Holger Stahlknecht. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Kommunalverfassungsgesetz in den Landtag eingebracht werden und in Zukunft die Gemeinde- und Landkreisordnung und das Verbandsgemeindegesetz ersetzen.

Bild:Hugo-Berties@fotolia.com

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