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Neues Wahlrecht beschlossen

Wahlen

Gestern Abend hat der Bundestag ein neues Wahlrecht verabschiedet, das den vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten vorsieht. Dadurch soll künftig verhindert werden, dass Parteien wesentlich mehr Sitze im Bundestag erhalten als ihnen laut Zweitstimme zustehen würden. Dies war bis jetzt der Fall, wenn sehr viele Direktmandate gewonnen wurden.

wahlzettel_Awaya-Legends_flickrDas neue Wahlrecht wurde von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen mit breiter Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten der Linken brachten ihren eigenen Vorschlag ein und stimmten deshalb gegen den Entwurf der anderen Parteien.
Im vergangen Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine Neuregelung zum Wahlrecht noch vor der nächsten Bundestagswahl zu finden sei.

Vor- und Nachteile der Neuregelung

Das Größenverhältnis der Fraktionen zueinander bleibt auch dann erhalten, wenn eine Partei überdurchschnittlich viele Überhangmandate auf sich vereint. Der Nachteil: Das Parlament wird möglicherweise deutlich größer. Statt der aktuell 620 Abgeordneten könnten dem nächsten Bundestag im Extremfall mehr als 800 Parlamentarier angehören. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass das Gesetz nach der Wahl im Herbst erneut überarbeitet wird. Der Verein „Mehr Demokratie“ rät etwa zu einem Wahlrecht, das komplett auf Überhangmandate verzichtet.

Bild:Awaya-Legends@flickr.com

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