Während in vielen Ländern ein frei zugängliches drahtloses Funknetzwerk, in Städten und Gemeinden zum guten Ton gehört, schlummern die deutschen Städte noch immer im Dornröschenschlaf. Es scheitert nicht an der Ablehnung des technischen Fortschritts, vielmehr steht das Gesetz im Weg. Denn derzeit werden Anbieter offener Netze zur Verantwortung gezogen, wenn Nutzer ihres Netzes online einen Rechtsverstoß begehen.
Nachdem in Berlin ein Pilotprojekt gestartet wurde, welches anfangs 44 WLAN Hotspots an belebten Straßen und Plätzen zur Verfügung stellte, scheint der Weg für freie Netze geebnet zu sein. Derzeit können Leute in Berlin jeden Tag eine halbe Stunde kostenfrei über die offenen Funknetzwerke im Netz surfen. Möglich wird das durch eine Kooperation der Mediengesellschaft Berlin-Brandenburg (mabb) und Kabel Deutschland. Doch wer nun für Rechtsverstöße in den offenen Netzten zur Rechenschaft gezogen werden kann und muss, wird immer noch diskutiert.
Am Beispiel Bremen sieht man, wie verzwickt die derzeitige Rechtslage für öffentliche Funknetze ist. Technisch ließe sich ohne Weiteres ein offenes WLAN in der Stadt einrichten, doch wäre das laut Bremer Senat nur möglich, wenn sich die Nutzer bei jeder Einwahl authentifizieren. Nur somit ließe sich sicherstellen, dass bei Rechtsverstößen auch der schuldige Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden kann. Aus diesem Grund heißt es vorerst Abwarten, ob und wie sich die Rechtslage entwickelt.
Bundesratsinitiative gestartet
Bereits im Oktober 2012 wurde eine Bundesratsinitiative von den Städten Hamburg und Berlin, die von allen Bundesländern unterstützt wurde, gestartet. Sie soll die nötige Rechtssicherheit für die Bereitstellung öffentlicher Funknetze sicherstellen. Bisher wird in aller Regel der Anbieter eines offenen Netzes zur Verantwortung gezogen, wenn Nutzer in seinem Netz rechtswidrige Handlungen begehen.
Rechtslage
Es ist weder verboten, ein WLAN-Netzwerk unverschlüsselt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen noch sich in ein solches einzuwählen. Sollte allerdings jemand darüber illegale Dateien aus dem Internet herunterladen, tritt die sogenannte Störerhaftung in Kraft, sodass der Inhaber des Anschlusses zur Verantwortung gezogen wird.
London als positives Beispiel
In der Londoner City ist flächendeckendes WLAN nichts Besonderes mehr. Mittlerweile kann man dort zeitlich sogar unbegrenzt im offenen Netz unterwegs sein. Anfangs wurde dort das Surfen auf 15 Minuten pro Nutzer und Tag begrenzt. Einen weiteren Schub bekam der WLAN-Ausbau in der Stadt zu den Olympischen Spielen. Auch in der Londoner S-Bahn sowie U-Bahn ist ständig WLAN verfügbar, teilweise allerdings nur gegen Bezahlung. Seit Ende 2012 werden auch die berühmten Londoner Taxis mit eigenem WLAN ausgerüstet. Es bietet jedem Fahrgast die Möglichkeit 15 Minuten kostenlos im Netz zu surfen.
Bild:FutUndBeidl@flickr