In Bayern können Bürger Landesgesetze per Volksentscheid beeinflussen. Voraussetzung sind 25.000 Unterschriften, um ein Volksbegehren beantragen zu können. Dann müssen sich binnen zwei Wochen mindestens 10 Prozent aller Stimmberechtigten bei den Kommunen in Unterschriftenlisten eintragen – derzeit sind das rund 940 000 Menschen.
Wird dieses Quorum erreicht, sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Entweder setzt der Landtag das Anliegen des Volksbegehrens direkt um. Oder er lehnt es ab – dann kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem alle Bürger zur Abstimmung aufgerufen sind. Entscheidend ist dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Lediglich bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen müssen auch mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja stimmen.
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