Wird dieses Quorum erreicht, sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Entweder setzt der Landtag das Anliegen des Volksbegehrens direkt um. Oder er lehnt es ab – dann kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem alle Bürger zur Abstimmung aufgerufen sind. Entscheidend ist dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Lediglich bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen müssen auch mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja stimmen.
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