Kopo

Piraten-Klage vor Verfassungsgericht ohne Erfolg

Wahlen

Die Wiederholungswahl in Dortmund kann wie geplant am Sonntag stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Piraten-Partei gegen das Kommunalwahl-Gesetz NRW nicht angenommen.

Die Piraten hatten in Karlsruhe dagegen geklagt, dass sie zur Rats- und Bezirksvertretungswahl am 26. August nicht antreten dürfen. Denn dabei handelt es sich um eine Wiederholungswahl, nachdem die ursprüngliche Kommunalwahl vom August 2009 für ungültig erklärt worden war. Nach dem NRW-Kommunalwahlgesetz können  zur Wahlwiederholung nur Listen antreten, die auch schon bei der Ursprungswahl dabei waren. Da gab es die Piraten aber noch nicht. Der kommunale Wahlausschuss und der Landeswahlausschuss hatten darum auch die eingereichte Liste der Piraten für die Wiederholungswahl zurückgewiesen.

Allerdings haben die Piraten die Möglichkeit, den Beschluss des Landeswahlausschusses nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren gerichtlich überprüfen zu lassen, erklärten die Verfassungsrichter. Sollte die Klage dann Erfolg haben, müsse eine erneute Wiederholungswahl angesetzt werden. Sinn macht das nicht wirklich, denn im Sommer 2014 findet bereits die nächste reguläre Kommunalwahl statt, zu der die Piraten antreten könnten.

Für nichtzuständig hat sich das Bundesverfassungsgericht außerdem erklärt, weil die Regelung des kommunalen Wahlrechts allein Sache der Länder sei.

Tags:

Artikel drucken

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren