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Mehr Geld für Asylbewerber

Soziales

Asylbewerber erhalten künftig mehr Geld. Das für sie geltende Gesetz ist verfassungswidrig. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass der Gesetzgeber unverzüglich eine Neuregelung zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums schaffen muss. Bis zu dieser Neuregelung ordnete das Gericht eine rückwirkend ab 1. Januar geltende Übergangsregelung an.

In der Übergangszeit erhalten Asylbewerber nun 336 statt 224 Euro, ein Kind zwischen 15 und 18 Jahren 260 statt 200 Euro. In der Verhandlung war es um die Frage gegangen, ob Flüchtlinge genug Geld und Sachleistungen bekommen. Sie bekamen bislang 60 Prozent der Hartz-IV-Regelsätze. Seit 1993 war der Bedarf von Asylbewerbern nicht neu ermittelt worden. Offen ließ das Gericht, ob Asylbewerber auch Sachleistungen erhalten können. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die angeordnete Übergangsregelung orientiert sich an den Hartz-IV-Sätzen.

Der Deutsche Landkreistag wies darauf hin, dass von Mehrkosten in Höhe von bis zu 130 Mio. € jährlich auszugehen sei. „Die Landkreise werden das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungen für Asylbewerber selbstverständlich umsetzen“, versicherte der es der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, machte aber auch deutlich, dass bereits Landkreise und Städte 60 % der Kosten allein trügen, da die Kostenerstattung durch die Länder nicht ausreichend sei. „Dies darf sich nicht weiter verschärfen, die Länder stehen hier im Obligo für ihre Kommunen“. Der Landkreistag forderte außerdem die Asylverfahren weiter zu beschleunigen, damit die betroffenen Menschen zügig Klarheit über ihre Zukunft erhalten könnten.

Zum Jahresende 2010 erhielten 130.300 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind 7,5 % mehr als im Vorjahr. Insgesamt werden rund 815 Mio. € für diese Sozialleistung aufgewendet, wobei die Landkreise und kreisfreien Städte knapp eine halbe Milliarde tragen, Die von den Ländern in der Regel ausgereichten Kostenerstattungspauschalen decken bundesdurchschnittlich  40 % der Kosten.