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Ministerpräsidenten beraten mit Kanzlerin in Berlin über Flüchtlingspolitik

Allgemein, Soziales

Länder und Kommunen stehen wegen steigender Asylbewerberzahlen vor finanziellen Herausforderungen. Wie der Bund hier helfen kann, ist ein Thema beim heutigen Treffen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB mit den Regierungschefs der Länder. Außerdem wird über die Energiewende und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten.

Bereits in der letzten Woche hatte es in dieser Konstellation Beratungen gegeben. Ein Ergebnis: Angesichts der steigenden Asylbewerberzahlen wird der Bund seine Hilfe für Länder und Kommunen in diesem Jahr verdoppeln. Statt den bisher zugesagten 500 Millionen Euro wird der Bund nun eine Milliarde zur Verfügung stellen. Das Geld dient dazu, die steigenden Lasten abzufangen, die Ländern und Kommunen durch Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Ihre Zahl liegt deutlich höher als ursprünglich angenommen. Außerdem wurde bei dem Treffen im Bundesinnenministerium vereinbart, dass sich der Bund ab 2016 „strukturell und dauerhaft“ an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligt. Damit sind die Aufwendungen gemeint, die im Zusammenhang mit der Zahl der schutzbedürftigen Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen.

Weiteres Thema des Gesprächs im Bundeskanzleramt ist der weitere Fahrplan zur Energiewende. Hier liegen die Schwerpunkte unter anderem beim Netzausbau, dem Strommarktdesign und bei der Umsetzung des Klimaziels 2020. Außerdem soll es um die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Stärkung der Schieneninfrastruktur und die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft gehen. Weiteres Thema: die Ergebnisse der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 23. April sowie der kommende Europäische Rat.

Hintergrund:

Zweimal im Jahr vertreten die Regierungschefinnen und -chefs der 16 Bundesländer ihre Standpunkte gegenüber dem Bund in besonderer Weise, wenn sie sich im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin treffen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz stimmen die Länder ihre Positionen ab. Sie beraten und entscheiden Fragen, die ausschließlich die Länder betreffen und weder im Bundestag noch im Bundesrat beschlossen werden. Klassische Aufgaben sind der Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen unter den Ländern oder mit dem Bund, beispielsweise dem Rundfunkstaatsvertrag. Auch Bildungsthemen stehen oft auf der Tagesordnung.

 

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