Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung den Nachtragshaushalt 2015 und den Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Kommunalinvestitionsförderungsfonds in erster Lesung beraten. Hierzu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing:
Eckhardt Rehberg: „Mit dem Nachtragshaushalt machen wir den Weg frei für die Planung konkreter Investitionsvorhaben für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von 7 Milliarden Euro. Die Koalition setzt dabei klare Prioritäten und wird dort investieren, wo es für die Menschen und die Wirtschaft in Deutschland den größten Nutzen bringt. So werden von den 7 Milliarden Euro mehr als 60 Prozent bzw. 4,35 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur und die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus fließen. Weitere 3 Milliarden erhalten die Bundesministerien für Zukunftsinvestitionen.
Darüber hinaus stellen wir den Kommunen zusätzliche 5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung. Damit erkennen wir an, dass der Großteil der Investitionen in Deutschland von den Kommunen getätigt wird. Der Bund wird hierzu einen kommunalen Investitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2015 bis 2018 einrichten. Er soll besonders finanzschwachen Kommunen helfen. In 2017 erhalten die Kommunen weitere 1,5 Milliarden Euro.
Ingbert Liebing: „Auch bei der Unterbringung von Flüchtlingen hilft der Bund Ländern und Kommunen. In diesem und im nächsten Jahr stellen wir jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist wichtig, dass diese Mittel auch tatsächlich für diesen Zweck eingesetzt werden. Deshalb ist es nicht akzeptabel, wenn zum Beispiel die Landesregierung in Schleswig-Holstein die Bundesmittel zur Flüchtlingsunterbringung für die Bezahlung regulärer Lehrerstellen einsetzen will. Das wäre ein Missbrauch dieser Bundesmittel, der zu Lasten der Kommunen geht, die die Hilfe dringend benötigen.
Schließlich werden die Kommunen über verschiedene Programme wie die Städtebauförderung auch von den zusätzlichen Investitionen des Bundes und überproportional auch von den steigenden Steuereinnahmen in Folge der konjunkturfreundlichen Politik des Bundes profitieren.
Nie zuvor wurden die Kommunen durch den Bund so stark unterstützt wie in den vergangenen Jahren unter den unionsgeführten Koalitionen. In den Jahren 2010 bis 2018 wird der Bund Länder und Kommunen um insgesamt rund 125 Milliarden Euro entlasten. Bei aller Freude darüber darf nicht vergessen werden: Eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen liegt gemäß unserer Finanzverfassung in der Verantwortung der Länder. Statt die vom Bund für die Kommunen bereitgestellten Mittel zur Konsolidierung von Landeshaushalten zu verwenden, sollten endlich alle Länder dazu übergehen, sicherzustellen, dass die Bundesunterstützung für die Kommunen auch tatsächlich zusätzlich und ungekürzt bei den Kommunen ankommt.“