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Bei Investitionsprogramm „finanzschwache Kommune“ zielführend definieren

Allgemein, Finanzen

Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die kommunalpolitischen Sprecher der CDU und CSU-Landtagsfraktionen haben sich gestern in Berlin getroffen. Dazu erklärt der Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV Ingbert Liebing MdB: „Bei dem Treffen, das regelmäßig im Halbjahresrhythmus stattfindet, ging es unter anderem um die Frage, wie sich immer stärker eingesetzte Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene auswirken.

Zudem standen kommunale Aspekte bei der Zuwanderung und Flüchtlingspolitik und die jüngste Vereinbarung zum Investitionspaket des Bundes im Mittelpunkt der Beratungen.

Beim Investitionspaket begrüßten die kommunalpolitischen Sprecher die Aufstockung der Mittel um fünf Milliarden Euro zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Dies greift eine Forderung der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik aus dem vergangenen Dezember auf und ist ein wichtiges Signal an die Kommunen. Jetzt muss die Vereinbarung mit Leben gefüllt werden. Dabei muss klar sein, wann eine Kommune als ‚finanzschwach‘ gilt und aus dem Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2015 bis 2018 unterstützt werden kann. Eine Definition, wonach nur Kommunen in Haushaltssicherung in den Genuss der Sonderförderung kommen können, wäre nicht zielführend. Denn dadurch könnten falsche Anreize gesetzt und Versuche, die Haushaltssicherung durch Einsparungen in der Vergangenheit zu verhindern, bestraft werden. Denn 2 von 2

gerade durch solche Einsparungen ist in der Regel ein größerer Investitionsbedarf vorhanden, den die Kommune nicht aus eigenen Mitteln bewältigen kann.

Zielführender wäre es, Kommunen auch dann als ‚finanzschwach‘ einzustufen, wenn sie mit eigenen Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung die Haushaltssicherung knapp verhindern können aber aufgrund geringer Steuerkraft keine nachhaltige Verbesserung ihrer finanziellen Perspektiven zu erwarten ist.

Im Hinblick auf die Einigung von Bund und Ländern zur finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen wurde nochmals die Erwartung geäußert, dass die Bundesländer ihre Zusage von Ende 2014 einhalten. Die bereitgestellten Mittel müssen dort, wo die Kommunen Aufgabenträger sind, auch vollumfänglich und zusätzlich bei den Kommunen ankommen. Hier können die Länder einmal mehr zeigen, wie verlässlich sie bei Vereinbarungen zugunsten ihrer Kommunen sind. Taschenspielertricks, wie die Zurückhaltung der Hälfte der bereitgestellten Mittel in Nordrhein-Westfalen oder die Finanzierung von Landesaufgaben wie der Einstellung neuer Lehrer in Schleswig-Holstein, helfen weder den Kommunen noch den Flüchtlingen und sind kein gutes Signal an den Bund.

Grundsätzliche Einigkeit bestand darin, dass die Umsatzbesteuerung interkommunaler Beistandsleistungen dringend im Sinne der Kommunen geklärt werden muss. Der derzeitige Schwebezustand behindert interkommunale Zusammenarbeit und belastet die Kommunen bereits mit hohen Steuernachzahlungen, so dass der kommunale Gestaltungsraum weiter eingeschränkt wird. Diese Situation ist auch aus Sicht der kommunalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen untragbar.“

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