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Hessische Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches so gut wie abgeschlossen

Allgemein, Finanzen

Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat heute zwölf Punkte bekannt gegeben, die im Rahmen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2016 (KFA2016) berücksichtigt werden. „Die Entlastung von Kommunen, die besondere soziale Herausforderungen haben, eine noch stärkere Anerkennung der einzigartigen Metropolfunktion Frankfurts und die weitere Stärkung kleinerer Gemeinden: das sind beispielhaft drei Punkte, um die wir das bislang bekannte Modell des KFA2016 ergänzen, “ so Schäfer.

In einer Rundreise hatte Schäfer in den vergangen Wochen und Monaten Bürgermeisterdienstversammlungen aller 21 Landkreise besucht, um den KFA2016 vor Ort vorzustellen, zu diskutieren und Anregungen aufzunehmen. Dazu dienten auch Gespräche mit den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.

Eine wichtige Neuerung ist die Anerkennung eines Sonderbedarfs für Belastungen im Sozialbereich. Kommunen, die hier in besonderer Weise über den im Schnitt üblichen Werten liegen, profitieren von dem so genannten Soziallastenansatz. „Auch wegen der Anerkennung der besonderen sozialen Herausforderungen gewinnt beispielsweise die Stadt Offenbach gegenüber unserer im November vorgestellten Modellrechnung weitere 4,5 Millionen Euro hinzu“, so Schäfer. „Würde die neue Systematik des KFA2016 bereits jetzt gelten, würde Offenbach insgesamt 17,6 Millionen Euro mehr bekommen.“ Vom Soziallastenansatz profitieren aber unter anderem auch die Landkreise Offenbach und Groß-Gerau.

Änderungen wird es auch bei der Solidaritätsumlage geben. Sie sollen so genannte abundante, also besonders steuerstarke, reiche Kommunen zugunsten ärmerer zahlen. Die volle Umlage von 25 % wird nun nicht ab dem ersten abundanten Euro fällig, sondern es gibt einen gestuften Einstieg. Das Aufkommen der Umlage sinkt dadurch um etwa 7 auf rund 80 Millionen Euro. „Wir kommen damit vor allem den Kommunen entgegen, die nur wenig über der Abundanzschwelle liegen. Am Grundprinzip, dass starke Schultern zugunsten schwächerer solidarisch mehr leisten können, halten wir aber bewusst fest. Aus Überzeugung, aber auch weil der Staatsgerichtshof interkommunale Solidarität einfordert“, so Schäfer.

Weitere Verbesserungen wird es für Kommunen geben, die Aufgaben als Grundzentren (15.000 – 50.000 Einwohner) wahrnehmen. Auf sie entfallen rund 2 Millionen Euro mehr. Davon profitieren etwa Babenhausen, Karben, Pohlheim und Riedstadt.

Auch die kleinsten Gemeinden, die nicht von der Förderung für den ländlichen Raum erfasst wurden, bekommen rund 2 Millionen Euro mehr.

Das mag für ganz Hessen betrachtet nach geringen Summen klingen. Für die einzelnen Kommunen sind es aber nennenswerte Beträge, die wirklich weiterhelfen“, erklärte der Minister.

Der besonderen Metropolfunktion Frankfurts wird unter anderem durch eine noch stärkere Gewichtung der Einwohner Rechnung getragen. Wurden die Frankfurter bislang bereits mit außerordentlichen 109 % gewichtet – oder „veredelt“ – so steigt dieser Satz nun auf 110 %. „Die Ergänzungen unseres Modells entlasten Frankfurt um mehr als 11 Millionen Euro“, erläuterte Schäfer. „Die herausgehobene Funktion, die Frankfurt als einzige Metropole Hessens einnimmt, würdigen wir damit noch stärker. Meine Überzeugung bleibt weiterhin: Frankfurt wird einer der Hauptprofiteure des KFA2016 werden, da wir mit anderen Regelungen dem Steuerdumping im Rhein-Main-Gebiet zulasten Frankfurts Einhalt gebieten werden.“

 

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