Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Leitfaden zur integrierten ländlichen Entwicklung veröffentlicht. Der Leitfaden enthält konkrete Hinweise zur Gestaltung ländlicher Entwicklungsprozesse und informiert über Fördermöglichkeiten.
Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode 2014–2020 wurde die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) neu gestaltet. Besonders im Bereich der ländlichen Entwicklung haben Bund und Länder dabei neue Akzente gesetzt und die Förderung stärker auf die Ziele und Maßnahmen ausgerichtet, die bundesweit höchste Priorität haben. Über die Gemeinschaftsaufgabe werden deshalb ab dem Jahr 2014 sieben Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung gefördert. Dazu zählen wie bisher die Erstellung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte und das Regionalmanagement sowie die Dorferneuerung und -entwicklung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes sowie die Breitbandversorgung in ländlichen Räumen. Als neue Maßnahme kommt hinzu, dass künftig auch Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden gefördert werden können. Die vorliegende Broschüre soll den Dialog und das Engagement beim Thema ländliche Entwicklung fördern. Mit der Broschüre erhalten Sie einen Überblick, wie Sie ganz persönlich und vor Ort an die Gestaltung ländlicher Entwicklungsprozesse herangehen können. So informiert die Broschüre insbesondere über den Katalog der ab 2014 geltenden Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung.