Die am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Rechtsverordnung für den Aufbaufonds für die Fluthilfe wurde heute in Berlin in einer Sondersitzung des Bundesrats einstimmig verabschiedet. Damit könenn die insgesamt 8 Milliarden Euro, die im Fonds stecken, verteilt und für den Wiederaufbau verwendet werden.
Die Gelder aus dem Aufbaufonds stehen für die Behebung von Flutschäden zur Verfügung. Die Rechtsverordnung legt fest, dass Schäden durch Starkregen nich mit Geldern aus dem Fonds ersetzt werden. Die Verordnung setzt fest, dass Flutschäden,die in dem Zeitraum vom 18. Mai bis zum 4. Juli entstanden sind, durch den Fonds berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Schäden, die durch abließendes Wasser, Sturzfluten, aufteigendes Grundwasser, Hangrutsche und unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte entstanden sind.
Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) bezeichnete das Juni-Unwetter, in dessen Folge im Süden und Osten des Deutschlands Flüsse über die Ufer getreten waren, als „Katastrophe nationalen Ausmaßes“.Mit dem Blick auf künftige Unwetter fordern deswegen, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff, Sachsens Ministerpüräsident Tillich sowie Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack eine Elementarschäden-Versicherungspflicht in den gefährdeten Gebieten. Somit könne die öffentliceh Hnad bei künftigen katastrophen entalstet werden.
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