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Landratswahlen in Thüringer Landkreis ungültig

Wahlen

Im April 2012 wurde Harald Zanker zum Landrat im Unstrut-Hainich-Kreis im Nordwesten von Thüringen gewählt. Im Juli desselben Jahres hatte, Der FDP-Kreisvorsitzende Steffen Dreiling vor dem Verwaltungsgericht Weimar geklagt. Nach seiner Ansicht stellte die Wahlwerbung im Internet und einer Zeitung von mehreren Bürgermeistern aus dem Landkreis für die Wiederwahl Zankers einen Verstoß gegen die Wahlrechtsordnung dar.

Richterhammer_webdataDas Verwaltungsgericht Weimar gab dieser Klage in erster Instanz statt und erklärter Die Landratswahl für ungültig. Die Anzeigen der Bürgermeister für Zankers Wiederwahl hätten gegen das Neutralitätsprinzip verstoßen.

Das Verwaltungsgericht hatte ebenfalls die nicht ordnungsgemäße Verwendung des Amtsblattes für Wahlwerbezwecke des Landrates moniert. Die Fraktionen von CDU und FDP im Kreistag forderten die sofortige Beurlaubung von Landrat Zanker. Beide Fraktionen erklärten am Dienstag, dass ein Landrat, welcher nicht rechtmäßig gewählt worden sei, nicht die für sein Amt erforderliche demokratische Legitimation habe. „Das Landratsamt ist damit erheblich in seiner Arbeit gestört und das Amt des Landrates nimmt Schaden“, heißt es weiter in der Erklärung. Zanker hatte bereits am Montag angekündigt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

 

Bild:webdata@fotolia.com

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