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Drastische Einschränkungen im Automaten-Glücksspiel gefordert

Soziales

Der Deutsche Städtetag fordert Bund und Länder auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Spielsucht einzudämmen und in diesem Bereich eine wirksame Suchtprävention zu gewährleisten. Die Liberalisierung der Spielverordnung 2006 habe zu einer enormen Ausweitung der Spielgelegenheiten und der Spielaktivitäten geführt.

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„Vor allem die Ausbreitung des Automaten-Glücksspiels muss endlich wirkungsvoll bekämpft werden. Wir haben es hier mit einem ernstzunehmenden gesellschaftspolitischen Problem zu tun“, sagt der Präsident des Deutschen Städtetages, der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf der neuen Spielverordnung müsse in mehreren Punkten verschärft werden.

Seit 2006 habe die Zahl der Glücksspielautomaten um ein Drittel auf über 240.000 zugenommen. Die Branche setze inzwischen jährlich 18,1 Milliarden Euro um. Rund eine halbe Million Bundesbürger weisen seriösen Schätzungen zufolge ein Spielsucht-Verhalten oder zumindest ein problematisches Spielverhalten auf – besonders ausgeprägt in der Gruppe der 18- bis 23jährigen. Drei Viertel aller Spielsüchtigen geben dabei die Geldspielgeräte als Einstiegsursache ihrer Sucht an. „Die sozialen Folgen einer weiter um sich greifenden Spielsucht dürfen nicht länger hingenommen werden. Und Spiel- und Automatenhallen dürfen unsere Städte nicht verschandeln. Hier muss dringend gegengesteuert werden“, so Maly.

Nach der neuen Spielverordnung soll zwar in Gaststätten die zulässige Zahl an Geldspielgeräten von drei auf eins begrenzt werden. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum überhaupt solche Geräte in Gaststätten stehen müssten. „Ein Verbot von Geldspielgeräten in Gaststätten wäre ein klares Signal, dass die Bundesregierung die Bekämpfung der Spielsucht wirklich ernsthaft angeht“, so Maly. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert ein solches Verbot, insbesondere weil das Spielverbot für unter 18jährige in Gaststätten zumeist nicht eingehalten werde.

Den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Änderung der Spielverordnung können Sie hier abrufen.

Ein weiterer Kritikpunkt des Deutschen Städtetages bezieht sich darauf, dass nach den Vorstellungen der Bundesregierung auch künftig sogenannte Punktespiele erlaubt sein sollen. Diese erhöhen nach Auffassung von Suchtexperten das Suchtpotenzial nochmals beträchtlich. Maly: „Es ist unbegreiflich, warum der Gesetzgeber dem Einfallsreichtum der Automatenindustrie hier nicht wesentlich engere Grenzen zieht.“ Ein Verbot der Punktespiele sei die angemessene Lösung.

Auch Bundespsychotherapeutenkammer fordert besseren Schutz vor Glückspielautomaten

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Das Suchtpotenzial liegt beim Automatenspiel besonders hoch |Bild:RK_S@flickr.com

Nach Ansicht von Fachleuten reichen die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz vor Glückspielautomaten nicht aus. Jeder zweite Euro, den die Automatenindustrie einnimmt, stammt von einem Spielsüchtigen. Das ergab eine Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zum Antrag der SPD-Fraktion „Glückspielsucht bekämpfen“ am 21. März 2012. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte sich in ihrer Stellungnahme zur Novellierung der Spielverordnung für schärfere Maßnahmen gegen die Spielsucht ausgesprochen.

Glücksspielautomaten haben aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und der schnellen Spielabfolge ein hohes Suchtpotenzial. Die Automatenindustrie verweist auf die geringe Häufigkeit der Spielsucht in der gesamten Bevölkerung, die mit 0,6 bis 1,2 Prozent der Bevölkerung in den letzten zwölf Monaten eher gering ist. Untersucht man jedoch spezifische Spielergruppen, so belegen die Daten insbesondere für die Automatenspiele ein sehr hohes Suchtpotenzial. Studien zufolge liegt der Anteil der Spielsüchtigen bei Glückspielautomaten zwischen neun und 42 Prozent.

Die Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer zur Änderung der Spielverordnung können Sie hier abrufen.

 

Titelbild:onnola@flickr.com