Die EU-Kommission hat viel Neues zu berichten. Die strategischen Schwerpunkte für das kommende Jahr wurden festgelegt. Des Weiteren wurden neue Anträge und Vorhaben vorangetrieben, durch die sich auch für Gemeinden und Kommunen in Europa einiges verändern wird.
EU-Kommission setzt strategische Schwerpunkte für 2013
Die EU-Kommission hat ihre Arbeitsschwerpunkte für 2013 festgelegt. Darunter sind viele Maßnahmen mit kommunaler Relevanz zu finden.
- Jahreswachstumsbericht
- Beseitigung systembedingter Risiken des Schattenbankwesens
- EU-Beihilferecht: Novellierung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
- Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen
- Vorschläge für eine verstärkte Förderung von Partnerschaften im Forschungs- und Innovationsbereich bzgl. „Horizont 2020“
- Bankkontoinitiative
- Verringerung der Breitbandausbau-Kosten
Zusätzlich dürften bis zur ersten Jahreshälfte 2014 die Fragen zur angedachten Modernisierung der staatlichen Beihilfen in Schlüsselsektoren, eine Kommissionempfehlung zur Integration der Roma sowie die geplante Überprüfung der Abfallpolitik aus kommunaler Perspektive relevant werden.
Ergebnisse und Vorschläge der EU-Kommission und des Parlaments
EU-Parlament bringt Richtlinien über Märkte und Finanzinstrumente weiter voran
Bereits am 26. Oktober bekräftigte das Plenum des Europäischen Parlaments den Entwurf des bayerischen EU-Abgeordneten und Vorsitzenden der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, zur Neufassung der Richtlinie über Maßnahmen Märkte für Finanzinstrumente. Das sogenannte MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) und insbesondere seine Neufassung sollen neben Maßnahmen des Anlegerschutzes und der Finanzmarktstabilisierung auch gewinnorientierte Spekulationen auf den Warenmärkten eingedämmt werden. Die vorläufige Fassung des Berichtsentwurfs kann hier eingesehen werden.
2013 – Das europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger
Das kommende Jahr ist das Jahr der Bürgerinnen und Bürger. Anlässlich des 20. Jahrestages der im Jahr 1993 eingeführten Unionsbürgerschaft, soll das Bewusstsein der Unionsbürger für ihre Rechte gestärkt werden. Die Rechte eines jeden Bürgers in der Union werden durch die EU-Verträge garantiert. Das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat, das Wahlrecht, das Recht, bei Europa- und Kommunalwahlen zu kandidieren und das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sind jedem Bürger der EU garantiert, aber zu wenige Menschen wissen darum. Daher soll das Europäische Jahr 2013 der Öffentlichkeit und gerade den jungen Menschen zeigen, wie sie von ihren Rechten aus der Unionsbürgerschaft profitieren können. Im Laufe des kommenden Jahres werden dazu verschiedene Veranstaltungen stattfinden, welche gezielt die Themen Übersiedlung und Leben in anderen EU-Ländern ins Auge fassen. Fragen zu Verbraucherrechten sowie zur Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen werden ebenfalls im Fokus stehen. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) möchte eine Übersicht über alle kommunalen Initiativen geben und bietet dazu einen Rückmeldebogen für die Meldung besonderer Europaarbeit in den Kommunen an.
EU-Kommission vereinfacht Verfahren zur Beantragung von EU-Fördermitteln
Ab Januar 2013 werden EU-Mittel für Unternehmen, Regionen, Kommunen und sonstige Antragsteller einfacher zugänglich gemacht. Die Notwendigkeit, bei jedem Antrag dieselben Daten einzutragen, entfällt. Zusätzlich sollen kleinere Summen pauschal abgerechnet werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand bei den Antragstellern verringern. In den nächsten Schritten werden Online-Anwendungen eingeführt und ausgebaut. Der Schwerpunkt der EU-Förderung verlagert sich von der kostenorientierten auf die ergebnisorientierte Erstattung der Kosten, die durch Pauschalsätze und Anreizprämien erreicht werden soll. Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von Geldern wird die Kommission zukünftig veröffentlichen. Dadurch soll eine abschreckende Wirkung erreicht werden. Weitere Beispiele für die vereinfachten und verbesserten EU-Finanzvorschriften sind hier einsehbar.
EU-Kommission schlägt Hilfsfonds gegen Armut vor
Die EU-Kommission hat die Errichtung eines Fonds vorgeschlagen, um die am stärksten von der Armut betroffenen Menschen in der EU zu unterstützen. In der Europa 2020-Strategie wurde das Ziel gefasst mindestens 20 Millionen Menschen aus der Armut oder aus den armutsgefährdeten Kreisen zu bringen. Der Fond soll Programme der EU-Mitgliedsstaaten ergänzen, die Nahrungsmittel sowie wichtige Alltagsgüter und Kleidung für arme und obdachlose Menschen bereitstellen. Die EU-Kommission hat dafür bereits 2,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereitgestellt. Der Verordnungsvorschlag der Kommission kann hier abgerufen werden.