Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beschlossen

Mai 24, 2019 | Finanzen, Strukturpolitik

Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen unterstützt werden.

Mit den Eckpunkten sollen Strukturbrüche in den betroffenen Regionen vermieden und Perspektiven für neue Wertschöpfung und Beschäftigung entwickelt werden. Ansatzpunkte für den regionalen Strukturwandel sind dabei Innovationen und Digitalisierung, aber auch die konsequente und nachhaltige Weiterentwicklung der vorhandenen Wertschöpfungsketten und kulturellen Anziehungspunkte.

Die Eckpunkte sehen die Vorbereitung eines „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ mit einer Vielzahl strukturwirksamer Maßnahmen vor. Herzstück des Gesetzes werden Finanzhilfen des Bundes an die Länder für bedeutende regionale Investitionen mit einem Gesamtwert von bis zu 14 Milliarden Euro sein.

Darüber hinaus wird der Bund bis 2038 insgesamt 26 Milliarden Euro für konkrete eigene Projekte in den Kohleregionen aufwenden, um die Attraktivität der Standorte für die Menschen und für die Unternehmen zu steigern.

Die Projekte umfassen Vorhaben zum Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr, die Ansiedlung und Verstärkung von Forschungseinrichtungen, Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, sowie die umfassende Unterstützung von Förderprogrammen.

Besonders herausragende Projekte, der Ausbau von Fraunhofer- und DLR-Instituten in den Regionen, sind bereits in den Eckpunkten genannt. Ein hochrangiges Bund-Länder-Koordinierungsgremium soll sicherstellen, dass die Maßnahmen über die kommenden zwei Jahrzehnte optimiert und an neue Entwicklungen angepasst werden.

Für die langfristige Gestaltung des Kulturwandels in den Kohleregionen und die verbindliche Bereitstellung entsprechender strukturpolitischer Hilfen wird die Bundesregierung ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vorlegen.

Dieses Mantelgesetz soll aus zwei Teilen bestehen, wobei der erste Teil durch das neue „Investitionsgesetz Kohleregionen“ Finanzhilfen für die betroffenen Regionen regelt.

Die Finanzhilfen sollen insbesondere über Artikel 104b Grundgesetz für Investitionen in einem Gesamtumfang von bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038 bereitgestellt werden. Die Länder leisten dabei den durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Eigenanteil.

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