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Mehr Sicherheit für Baden-Württemberg

Allgemein, Innenpolitik

Zur Verbesserung der Sicherheit in Baden-Württemberg hat die Landesregierung gesetzliche Änderungen bei der Polizei und beim Verfassungsschutz auf den Weg gebracht. Die Sicherheitsbehörden bekommen damit zusätzliche Befugnisse im Kampf gegen den Terror. Durch den Einsatz von intelligenter Videoüberwachung soll die Sicherheit an Kriminalitätsschwerpunkten und gefährdeten Objekten verbessert werden und die Kommunen dürfen zukünftig den Alkoholkonsum an Brennpunkten untersagen.

Die neuen Befugnisse beinhalten die präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, den Erlass von Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverboten gegenüber sogenannten Gefährdern und deren Kontrolle mittels elektronischer Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“).

Zudem enthält der Entwurf zum Polizeigesetz die Festlegung der Voraussetzungen für den polizeilichen Gebrauch von Explosivmitteln durch Spezialeinheiten sowie den Einsatz von intelligenter Videoüberwachung. „Die Voraussetzungen für diese intelligente Videoüberwachung knüpfen an den bestehenden Rechtsrahmen zur herkömmlichen Videoüberwachung an und ermöglichen der Polizei, die gewonnenen Bilder anhand bestimmter Verhaltensmuster auch automatisch auszuwerten“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl. Die neue Technik solle zunächst pilothaft an noch auszuwählenden Standorten erprobt werden. Im Gespräch hierfür ist Mannheim.

Das Kabinett billigte zudem eine Rechtsgrundlage, mit der die Kommunen in die Lage versetzt werden, den Alkoholkonsum an bestimmten besonders belasteten Brennpunkten zu untersagen. Damit soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, die Situationen an solchen Örtlichkeiten zu entschärfen, die mit anderen polizeilichen Maßnahmen nicht befriedigend in den Griff zu bekommen sind. Zudem soll das nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufgehoben werden.

Als nächstes werden die betroffenen Verbände und Organisationen angehört. Sie haben sechs Wochen Zeit sich zu äußern. Nach Auswertung der Stellungnahmen und eventuell notwendigen Anpassungen können die Gesetze nach den Sommerferien dem Landtag zur Beratung übermittelt werden. Mit dem Inkrafttreten ist noch im Herbst 2017 zu rechnen.

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