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Förderprogramm Wasserwirtschaft und Altlasten unterstützt Kommunen

Allgemein, Umwelt

Der Schutz der Umwelt stellt die Städte und Gemeinden vor große finanzielle Herausforderungen. Mit einem Förderprogramm unterstützt Baden-Württemberg die Kommunen bei dieser Aufgabe. So soll sichergestellt werden, dass die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds zielgerichtet und effektiv dafür eingesetzt werden, die Qualität der Gewässer und der Böden sowie der Wasserversorgung im Land weiter zu verbessern.

45,5 Millionen Euro stehen bereit, damit Kommunen in Baden-Württemberg ihre Abwasserbeseitigung modernisieren können. Ein Zuschuss in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro ist zum Beispiel für die geplante Erweiterung der Kläranlage Roigheim-Osterburken vorgesehen, knapp 3,3, Millionen Euro sind für den Anschluss von drei Kläranlagen und die Erweiterung der Sammelkläranlage in Wallhausen im Landkreis Schwäbisch Hall eingeplant.

Mit rund 38,5 Millionen Euro unterstützt das Land kommunale Maßnahmen im Bereich Wasserbau und Gewässerökologie. So soll es etwa einen Zuschuss in Höhe von 4,2 Millionen Euro geben für die notwendige Sanierung eines Hochwasserrückhaltebeckens in Remchingen im Enzkreis, knapp 1,9 Millionen Euro sind für den Hochwasserschutz der Stadt Erbach im Alb-Donau-Kreis vorgesehen.

Damit die Städte und Gemeinden ihre Wasserversorgung verbessern können, stellt ihnen das Land 13 Millionen Euro zur Verfügung. 1,4 Millionen Euro stehen beispielsweise bereit, damit die Wasserversorgungskonzeption im nördlichen Rems-Murr-Kreis umgesetzt werden kann, rund 500.000 Euro möchte das Land für die Wasseraufbereitung in Todtmoos im Lankdkreis Waldshut beisteuern, damit dort ein interkommunaler Zusammenschluss möglich wird.

Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind Fördermittel in Höhe von rund 14 Millionen Euro eingeplant. Welche größeren Maßnahmen gefördert werden sollen, wird von einem Verteilungsausschuss Mitte des Jahres bewertet und entschieden. Bei den genannten Maßnahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft und Altlasten 2016“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, aber noch nicht bewilligte Maßnahmen. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.