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Deutscher Bundestag beschließt Asylpaket II

Allgemein, Innenpolitik

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Asylpaket II“ mit großer Mehrheit beschlossen.

Den Abgeordneten lagen der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ (18/7538, 18/7645, 18/7685) vor. Damit können bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Mit dem Asylpaket II sollen auch „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abgebaut werden. Danach sollen „grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können“.

Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

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