Unterkünfte in modularer Bauweise sollen künftig nicht nur vom Land Berlin, sondern auch von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH gebaut werden. Durch die Bündelung der Verfahren und die alleinige Zuständigkeit der Obersten Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden die Planungsphasen verkürzt, die Bezirke entlastet und den bedürftigen Menschen schneller geholfen. Die bisherigen bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in den Bezirken würden somit entfallen. Vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung beim Abgeordnetenhaus wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.
Deutsche schätzen ihre Stadt- und Gemeindewappen
Ein Wappen war und ist das klassische Symbol der kommunalen Souveränität. Mehr als 95 % der 10.740 deutschen Stadt-...






