Kopo

Ein gutes neues Jahr 2022!

Ein gutes neues Jahr 2022!

Die KOPO-Redaktion wünscht allen Mitstreitern und Mitstreiterinnen ein glückliches und gesundes Jahr 2022. Sie suchen neue Herausforderungen im neuen Jahr? Wie wäre es mit der Eröffnung eines Dorfladens? Welche Kriterien zum Erfolg eines solchen Vorhabens beitragen, hat das Thünen-Institut erforscht.

Urban Change – der Podcast für Stadt, Land und Zukunft

Urban Change – der Podcast für Stadt, Land und Zukunft

Wohin gehören wir, wenn alles in Bewegung ist? Wie verändert die Corona-Pandemie unsere Städte? Welche neue Bedeutung bekommt das Land? Diesen Fragen widmet sich der Podcast des Bucerius Labs der ZEIT-Stiftung mit Unterstützung der Urban Change Academy. Hören Sie doch mal rein!

Frohes Fest!

Frohes Fest!

Auch 2021 war ein Jahr mit großen Herausforderungen und wir möchten uns bei unserer Leserschaft, unseren Autorinnen und Autoren und bei allen, die uns unterstützt haben, ganz herzlich bedanken.

Wir haben ein gemeinsames Verständnis von starken Kommunen

Wir haben ein gemeinsames Verständnis von starken Kommunen

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat sich neu aufgestellt: Der KPV-Bundesvorsitzende Christian Haase MdB wurde zum haushaltspolitischen Sprecher gewählt. Neuer Kommunalpolitischer Sprecher ist der niedersächsische Jurist Dr. André Berghegger MdB. Die KOPO hat mit beiden Abgeordneten über ihre neuen Rollen gesprochen:

Ehrenamt im Katastrophenschutz

Ehrenamt im Katastrophenschutz

Die diesjährige Flutkatastrophe in Deutschland hat den großen Stellenwert von ehrenamtlichen Kräften für die Organisationen des Katastrophenschutzes vor Augen geführt. Doch was treibt die Menschen zu ihrem Engagement an und wie lässt sich auch in Zukunft Nachwuchs für diesen gesellschaftlich so relevanten Bereich finden?

Vorkaufsrecht für Kommunen gekippt

Vorkaufsrecht für Kommunen gekippt

Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.