Das Bundeskabinett hat ein Zehn-Punkte-Programm für die Förderung des Wohnungsbaus verabschiedet, das Schritt für Schritt umgesetzt werden soll. Es sieht die verbilligte Abgabe bundeseigener Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau vor. Genossenschaftliches Wohnen soll gefördert, Baunormen und bisherige Grundstücksnutzungen überprüft werden. Serielle Bauelemente sollen die Baukosten senken.
Mit dem neuen Kulturprojekt „Junge Kunst – Neue Wege“ gibt die Stadt Bonn gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis Kindern die Möglichkeit, ihre künstlerischen Begabungen zu entdecken. In diesem Jahr steht das Projekt unter dem Motto „Farben und Töne“. 45 kostenfreie Angebote werden seit Anfang März bis Ende Mai angeboten.
Die Zahl der (registrierten) Arbeitslosen hat sich in den letzten Jahr kaum geändert. Man könnte annehmen, dass es sich um eine feste Gruppe von Personen handelt. Tatsächlich ist für den Arbeitsmarkt eine hohe Dynamik charakteristisch:
Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt, dass für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge Wohnsitzauflagen möglich sind. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte die Entscheidung: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Eine Wohnsitzauflage – aus kommunaler Sicht sogar weitergehend eine die Reisefreiheit beschränkende Residenzpflicht – ist Voraussetzung für die gelingende Integration von Flüchtlingen.
Der Ausbau der Ganztagsschulen ist in den vergangenen zehn Jahren weit vorangeschritten: Mittlerweile wird in der amtlichen Statistik mehr als jede zweite Schule in Deutschland als Ganztagsschule geführt und an diesen Schulen nimmt im Durchschnitt die Hälfte der Schüler am Ganztagsbetrieb teil. Die Schulen bieten ihnen reichhaltige Bildungsmöglichkeiten und sind über Kooperationspartner in regionale Bildungslandschaften eingebunden.
Als Antwort auf diese Frage haben die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag als Träger der Jobcenter ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Es enthält Vorschläge, wie der notwendigen besseren Förderung von Langzeitarbeitslosen sowie der stark wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylberechtigten innerhalb des SGB II entsprochen werden kann.
Zur Unterstützung der kommunalen Europaarbeit der Metropole Ruhr hat der Regionalverband Ruhr (RVR) einen EU-Förderleitfaden erarbeitet. Herausgekommen ist eine Handreichung, die viele für die EU-Förderung relevante Bereiche behandelt und deshalb auch für Kommunen außerhalb der Metropole Ruhr lesenswert ist.