
Vom 1. Januar bis Ende März 2023 können Städte, Landkreise und Gemeinden sich mit ihren vorbildlichen Klimaschutzprojekten am bundesweiten Wettbewerb von Difu, NKI und BMWK beteiligen.
Vom 1. Januar bis Ende März 2023 können Städte, Landkreise und Gemeinden sich mit ihren vorbildlichen Klimaschutzprojekten am bundesweiten Wettbewerb von Difu, NKI und BMWK beteiligen.
Ein Jahr großer Herausforderungen liegt hinter uns. Wir möchten uns bei unserer Leserschaft von Herzen bedanken und freuen uns darauf, Ihnen im neuen Jahr weiterhin mit zahlreichen Beiträgen über die Kommunalpolitik vor Ort beiseite zu stehen.
Nach einem weiteren ereignisreichen Jahr wünscht Ihnen die KOPO-Redaktion ein besinnliches Weihnachtsfest.
Die flächendeckende ambulante Gesundheitsversorgung gerät zusehends unter Druck. Zwar richtet die Politik ihren Fokus aktuell auf den stationären Bereich und die Reform der Krankenhauslandschaft, aber auch mit Blickauf die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung müssen die Weichen auf Zukunftsfestigkeit gestellt werden.
Profitstreben darf keine treibende Kraft im Gesundheitswesen sein. Doch genau diese Gefahr sehe ich bei den investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). Ihr Versorgungsanteil und damit auch ihr Einfluss wachsen rasant. Seit 2015 ist ihre Zahl im Freistaat um mehr als 220 Prozent gestiegen. Das birgt erhebliche Risiken für die Versorgung. Denn das Streben nach Profitmaximierung steht in einem Zielkonflikt mit einer am Wohl der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung.
Die stark steigenden Energiekosten treffen nicht nur die Bürger dieses Landes, auch die Kommunen ächzen unter den Teuerungen. Für das laufende Jahr erwarten die Städte in Deutschland, dass die Ausgaben für Energie um 24 Prozent steigen werden, so das Ergebnis einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Änderung ist nicht in Sicht: Für 2023 rechnen demnach alle befragten Städte mit steigenden Energieausgaben, fast die Hälfte (45 Prozent) geht sogar von stark oder sehr stark steigenden Kosten von mindestens 20 Prozent aus.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist noch kein Jahr alt – und schon ist seitens der Bundesregierung alles vergessen, was an „kooperativem Miteinander“ zwischen Bund und Kommunen versprochen worden ist. In Zeile 253 des Koalitionsvertrages wird eine „engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ angestrebt. Und was geschieht in der Realität? Man lässt die Landkreise und kreisfreien Städte – anders als seit Beginn der Flüchtlingskrise bis einschließlich 2021 – hinsichtlich der vollständigen Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunfts- und Heizkosten für 2022 ff. schlicht „am langen Arm verhungern“, geht auf keinen einzigen der kreisseitig mehrfach deutlich artikulierten Gesprächswünsche ein – und die Länder schauen diesem Agieren untätig zu.