Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat mit ihren Landeshaushalten innerhalb von drei Jahren drei schwere Niederlagen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster erlitten. Dabei haben die Richter gleich mehrfach Maßstäbe gesetzt, die über die Grenzen Nordrhein-Westfalens Bedeutung haben werden. Das gilt auch und gerade für das Urteil vom 12. März 2013 (VerfGH 7/11)