Musiker, Sänger und andere ausübende Künstler erhalten einen längeren Urheberschutz auf ihre Werke. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre.
Musiker, Sänger und andere ausübende Künstler erhalten einen längeren Urheberschutz auf ihre Werke. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre.