Wie lässt sich der Schaden bemessen, der bei fehlender Kitabetreuung entsteht? Das Oberlandesgericht Frankfurt bemisst diesen mit 23.000 Euro – so viel erhält eine Mutter als Schadenersatz, die keinen zumutbaren Betreuungsplatz bekommen hatte.
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Ganztagsbetreuung für Schulkinder
Fast drei Viertel der Eltern eines Grundschulkinds geben bei einer repräsentativen Befragung an, dass sie einen Betreuungsbedarf haben. Doch nur knapp die Hälfte hat tatsächlich einen Platz in einem Hort oder einer Ganztagsschule. Das ist eines der Ergebnisse, die jetzt im Forschungsmagazin DJI Impulse des Deutschen Jugendinstituts (DJI) veröffentlicht wurden.
Deutscher Städtetag fordert von den Ländern Ausbau des Ganztagsangebotes an Schulen
Der Deutsche Städtetag fordert die Länder auf, ihre Angebote für die Betreuung und Förderung von Grundschulkindern am Nachmittag auszubauen. Das sollte der Bund finanziell unterstützen. Nach Auffassung des Städtetages ist sowohl der qualitative als auch quantitative Ausbau der Ganztagsschulen sinnvoll, aber Aufgabe der Länder.
DStGB: Keine weiteren Rechtsansprüche schaffen!
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, hat sich dagegen ausgesprochen, einen Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter zu schaffen. Dieser schaffe weder neue Pädagogen noch neue Räumlichkeiten für eine Betreuung: „Wir können nur davor warnen, neue Rechtsansprüche zu versprechen, solange bereits in Kraft gesetzte Rechtsansprüche – wie etwa auf Betreuung der Kleinstkinder – nicht vollständig umgesetzt sind.“
Neue Zahlen zur Kinderbetreuung
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gab heute neue Zahlen zur Kinderbetreuung bekannt. Danach wird in Deutschland fast jedes dritte Kleinkind in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut. Insgesamt waren 29,3 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in Betreuung. Das Familienministerium legte ebenfalls Zahlen für das Kita-Jahr 2013/14 vor. Demnach liegt die Betreuungsquote für das Kita-Jahr nun schon bei 40,3 Prozent.
Kommune muss privaten Krippenplatz zahlen
Seit 1. August gilt er, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Sollten Eltern keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden, können Sie die Kosten für eine selbst gesuchte private Betreuung bei der Kommune einfordern. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall am Donnerstag. Dieses Grundsatzurteil kann den Kommunen weitere Kosten aufladen, sollten sie nicht genügend Betreuungsplätze anbieten können.
Kaum Kita-Klagen in den Kommunen
Seit Anfang August besteht nun der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Die Kommunen haben hart gearbeitet, um die benötigten Plätze zu schaffen. Kritiker befürchteten eine wahre Klageflut, doch die bleibt aus.