Im Jahresdurchschnitt 2016 gab es 162.600 Personen, die unter die Regelung des Paragrafen 53a Absatz 2 SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) gefallen sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.