Nachdem der hessische Staatsgerichtshof vergangene Woche entschied, dass Kürzungen beim kommunalen Finanzausgleich verfasssungswidrig seien, forderten gestern nun die Kommualverbände in Hessen die Landesregierung auf den kommunalen Finanzausgleich möglichst schnell zu regeln.
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Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs zur Klage der Stadt Alsfeld
Der Hessische Staatsgerichtshof sieht mit Blick auf Artikel 137 der Hessischen Verfassung die Notwendigkeit, die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunaler Familie in Hessen für die Zukunft auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Eine Aussage zur Höhe der den hessischen Kommunen von Verfassungswegen zustehenden Finanzausgleichsleistungen hat der Staatsgerichtshof heute ausdrücklich nicht getroffen.