Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Urteil die Position von Studenten, die im Ausland studieren gestärkt. Demnach darf die Gewährung der finanziellen Unterstützung nicht mehr allein daran gebunden werden, dass der Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Auch müssen kürzere Ausbildungszeiten, als in Deutschland üblich, gefördert werden.