Hamburg bekommt ein neues Wahlgesetz. Anfang der Woche gab das Hamburgische Verfassungsgericht einer Klage recht, die die Drei-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungswahlen in der Hansestadt für verfassungswidrig ansah. Sie entspräche nicht dem Prinzip der Gleichbehandlung und führe zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, urteilten die Verfassungsrichter.