In der letzten Sitzungswoche im April hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ ohne Gegenstimme verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde ein breiter politischer Konsens zu den geplanten Änderungen geschaffen.