Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss für einen entstandenen Schaden an einen Auto zahlen, welches auf der A52 durch ein Schlagloch gefahren ist. Der Schaden hätte durch eine bessere Verkehrssicherung vermieden werden können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und das vorangegangene Urteil des Landgerichts Essen damit bestätigt.
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Grünes Licht für A72
Es geht voran auf der A 72: Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke, teilte dem Sächsischen Staatsminister Sven Morlok mit, dass mit dem Vorliegen des Baurechtes die Bauleistungen jetzt zügig vergeben werden können.