Ziel der neuen Verordnung ist es, Kompetenzen und Aufgaben bei der Polizeibehörde zu bündeln. Kritiker bemängeln, dass die Mitarbeiter nicht über die notwendige Ausbildung verfügen, um Waffen zu führen. Auch die Abwälzung von Staatsaufgaben auf die Kommunen wird beanstandet – zumal die Kommunen dafür kein zusätzliches Geld erhalten. Nach einem Bericht des MDR wollen die meisten Städte in Sachsen erst sorgfältig prüfen, inwiefern sie von der neuen Verordnung Gebrauch machen. Dresden hat jedoch schon angekündigt, die neuen Befugnisse vollständig ausnutzen zu wollen.
Überfällig: Zeitenwende im Bevölkerungsschutz
Für das DRK ist der Bevölkerungsschutz eines der zentralen Aufgabenfelder: Das DRK ist Auxiliar der deutschen Behörden...





