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Die Bundesregierung muss endlich handeln

Integration

Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik – so lautet der Titel des neuen Positionspapiers der CDU/CSU-Fraktion. Denn eines ist klar: Die Flüchtlingszahlen steigen und steigen, die Aufnahmekapazitäten vor Ort sind erschöpft

Noch nie hatte Deutschland mehr Einwoh-ner: Mindestens 84,3 Millionen Menschen lebten laut Statistischem Bundes
amt (Destatis) zum Jahresende 2022 in der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber 2021 stieg die Einwohnerzahl um 1,1 Millionen Menschen. Hauptursache für den Rekordwert: die hohe Zuwanderung. Über 1,4 Millionen Menschen
– und damit so viele wie noch nie seit Beginn der Zeitenreihe 1950 – kamen nach Deutschland. Wohlgemerkt: Es handelt sich hier um die Nettozuwanderung, also Zuwanderung minus Abwanderung.

Enorme Kraftanstrengung der Verantwortlichen vor Ort

Damit war die Nettozuwanderung 2022 über viermal so hoch wie im Vorjahr (2021: 329 163 ) Haupttreiber des starken Wachstums waren die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine suchten nach dem Überfall Russlands in Deutschland Schutz. Und auch wenn die Zahl gering ist: 139.000 Menschen kehrten inzwischen in die Ukraine zurück. Mit einer Nettozuwanderung von 962 000 Menschen aus der Ukraine kamen von dort im vergangenen Jahr mehr Menschen als aus Syrien, Afghanistan und dem Irak in den Jahren 2014 bis 2016 zusammen (834 000). Und noch eine bemerkenswerte Zahl: Gut zwei Drittel (68 Prozent) der Zugewanderten kamen
von März bis Mai 2022, also in den ersten drei Monaten nach dem Angriff. Von einer Entlastung vor Ort kann jedoch keine Rede sein: Kamen viele Ukrainer zu Beginn bei Verwandten oder freiwilligen Helfern unter, suchen sie nun vermehrt eine eigene Wohnung – insbesondere in Ballungsgebieten mit einem Mangel an bezahlbaren Wohnungen kein einfaches Unterfangen.

Mehr Zuzug aus Afghanistan und Syrien

Aber auch die Einwanderung aus anderen Ländern nahm 2022 zu: So stieg die Nettozuwanderung aus Syrien von rund 20 000 auf 23 000 im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der netto zugezogenen Afghanen vervierfachte sich nahezu gegenüber dem 1. Halbjahr 2021 von rund 7 000 auf 28 000 – die Machtübernahme der radikalislamistischen Taliban dürfte hierfür die Ursache sein. Jenseits von Fluchtmigration stieg auch die Nettozuwanderung aus Polen von rund 7 000 auf 11 000, auch die Einwanderung aus Rumänien nahm von rund 26 000 auf 31 000 zu.

Die Kapazitäten vor Ort sind erschöpft

Entsprechend lauter und verzweifelter klingen die Hilferufe der Verantwortlichen vor Ort – und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Die Aufnahmekapazitäten vor Ort sind erschöpft, Bürgermeister warnen davor, dass sie Turnhallen belegen müssen, um den geflüchteten Menschen ein Dach über den Kopf zu verschaffen. Nach den Erfahrungen 2015/16 und der Corona-Pandemie eine in der Bevölkerung zunehmend unpopuläre Maßnahme. Einzig die Bundesregierung scheint den Ernst der Lage nicht zu erkennen. Trotz wiederholter Bitten, einen Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt zu organisieren, passierte bisher nichts. Mitte Februar lud Bundesinnenministerin Faeser die Verantwortlichen zum Migrationsgipfel. Die Enttäuschung danach war groß, konnte die Ministerin weder Zusagen zu den geforderten Finanzmittel noch zu einer Begrenzung der Zuwanderung auf europäischer Ebene machen. Nun will Kanzler Scholz die Länderchefs am 10. Mai treffen, jedoch ohne die kommunalen Vertreter. Ein weiterer Affront
gegen die Kommunalpolitiker in Deutschland.

Nun lädt die Union am 30. März zum Kommunalgipfel, um mit den Verantwortlichen vor Ort über die Probleme zu sprechen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, einen gangbaren Kompromiss zwischen Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik aufzuzeigen. Das Recht auf Asyl abgeleitet aus dem christlichen Menschenbild gehört zu den Grundüberzeugungen der Union. Es war der CDU-Politiker Hermann von Mangoldt, der sich 1948 maßgeblich im Parlamentarischen Rat für das Recht auf Asyl einsetzte – und zwar nicht nur für politisch verfolgte deutsche Staatsbürger, sondern für alle politisch verfolgten Menschen in Deutschland, egal welcher Nationalität.

Deutschland muss Verantwortung übernehmen

Damit Deutschland seiner humanitären Verantwortung gerecht werden kann, muss irreguläre Migration begrenzt und durch wirksame Maßnahmen spürbar verringert werden. Dafür schlägt die Union vor, Asylverfahren und Einwanderung von Arbeitskräften konsequent zu trennen. Den Schwerpunkt des Papiers bilden die Maßnahmen zur Eindämmung der Migration, die ich hier in Auszügen wiedergebe.

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Ein faires, funktionierendes und krisenfestes Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) ist der entscheidende Schlüssel für eine gute und nachhaltige Asylpolitik in der EU. Deutschland ist Hauptzielland von Asylmigration in Europa. Fortschritte auf dem Weg zu einem neuen GEAS mit einer solidarischen Lastenteilung liegen deshalb auch im dringenden Interesse Deutschlands. Die Union unterstützt deshalb den Vorschlag der Kommission, die GEAS-Reform bis Anfang 2024 abzuschließen und konsensfähige Abschnitte vorzuziehen. Den offenen Schengen-Raum wollen wir als große Errungenschaft und sichtbares Zeichen europäischer Einigung unbedingt erhalten. Das setzt voraus, dass wir in der EU gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um Fluchtursachen zu bekämpfen, ungeordnete Asylmigration
nach Europa zu reduzieren und die unkontrollierte Weiterreise im Schengen-Raum zu unterbinden. Die ganz überwiegende Mehrheit der EU-Länder will diesen neben Humanität auch auf Ordnung und Begrenzung zielenden Ansatz; dem sollte sich auch die Bundesregierung anschließen. Dem Unwesen der Schleuser und Menschenhändler, das unzählige Menschen Ausbeutung und tödlicher Gefahr aussetzt, muss das Handwerk gelegt werden. Dafür muss die EU auch mit Transitstaaten eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Rettung aus unmittelbarer Seenot darf nicht einer automatischen Möglichkeit zur Einreise in die EU gleichkommen.

Wir erwarten deshalb, dass die Kommission mit der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Juni 2018 beginnt. In enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Drittstaaten und dem Flüchtlingswerk UNHCR soll das Konzept regionaler Ausschiffungsplattformen umgesetzt werden.

Effektiver Schutz der EU-Außengrenzen

Bis zur erfolgreichen Reform des GEAS müssen die Mitgliedstaaten dort, wo in der europäischen Antwort auf außergewöhnliche Migrationsbewegungen noch Defizite bestehen, das Recht zu individuellen Antworten behalten. Dies gilt insbesondere, solange der Schutz der Außengrenzen und die Registrierung von Flüchtlingen noch nicht durchgängig erfolgt. Dazu gehören auch vorübergehende, lageangepasste Grenzkontrollen an den Binnengrenzen.
Europäisch verwaltete Entscheidungszentren an den EU-Außengrenzen sollen prüfen, ob ein Asylanspruch vorliegt oder nicht. Anerkannte Flüchtlinge sollen dann in der EU verteilt werden,wobei Deutschland einen seiner Größe, Wirtschaftskraft und bisherigen Aufnahmeleistung angemessenen Anteil aufnehmen wird. Personen ohne Bleiberecht müssen aus den Entscheidungszentren in ihre Herkunftsländer oder in Drittstaaten zurückkehren. Auch die Sekundärmigration innerhalb der EU muss eingedämmt werden.

Nationale Maßnahmen in der Asylpolitik

Die Union hält an dem Konzept der AnkER-Zentren fest, welches durch die Einbeziehung aller betroffenen Stellen zur raschen, rechtssicheren Entscheidung über Asylanträge beiträgt. Wenn die Flüchtlingszahlen dramatisch steigen – wie wir es gerade erleben – brauchen wir ressortübergreifende Flücht-lings gipfel sowie einen Krisen- und Koordinierungs
stab im Bundeskanzleramt. Die Bundesregierung muss darüber hinaus alle Signale und Maßnahmen unterlassen, die als Anreiz für zusätzliche irreguläre Migration nach Europa oder für die unberechtigte Weiterreise nach Deutschland verstanden werden können. Dazu zählen insbesondere einseitige Erklärungen zu Aufnahmequoten. Durch die Einstufung von Herkunftsländern als sichere Herkunftsstaaten können viele Asylanträge, die von vornherein sehr
geringe Erfolgsaussichten haben, zügiger bearbeitet und entschieden werden. Die Attraktivität Deutschlands als
Zielland irregulärer Migration nimmt dann ab. Der Bundesrat muss, wie bereits im Januar 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen, der Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer endlich zustimmen.
Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes ist der Vollzug der Ausreisepflicht in Deutschland Aufgabe der Länder. Der Bund soll die Länder auch weiterhin bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen unterstützen und diese Unterstützung weiter ausbauen.

Eine neue Bundesagentur für Einwanderung („Work-and-Stay“- Agentur)

Flüchtlinge brauchen unsere Unterstützung und Hilfe. Um Einwanderer in den Arbeitsmarkt hingegen müssen wir aktiv werben, damit sie als Fachkräfte nach Deutschland kommen. Dafür braucht es eine organisatorische Trennung zwischen Asylverfahren und Einwanderung, die die Union mit einer grundlegend neuen Weichenstellung verdeutlicht: Das BAMF und die kommunalen Ausländerbehörden sollen sich zukünftig auf die Gruppe der Asylbewerber konzentrieren. Für die Einwanderung von Fachkräften hingegen kümmert sich eine neue Bundesagentur für Einwanderung („Work-and- Stay“-Agentur). Fachkräfte erhalten so Service aus einer Hand: Von der Arbeitsplatzvermittlung, der Prüfung der Voraussetzungen für die Einreise, über das nötige Visum bis hin zum Aufenthaltstitel nach Ankunft in Deutschland. Die Bundesagentur für Einwanderung übernimmt alle Verfahren der Einwanderung, die zurzeit bei den deutschen Auslandsvertretungen, bei den Bundesländern und den Landkreisen und Kommunen geführt werden und die keine Asylverfahren sind. Sie fördert die Einwanderung von Fachkräften und die Arbeitsplatzvermittlung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Die „Work-and-Stay“-Agentur arbeitet von Beginn an auf der Basis digitaler
Verfahren und wird mit modernster Technik ausgestattet.

Danke CDU/CSU

Es ist gut, dass sich die Union des Themas angenommen hat. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind allesamt richtig und wichtig, um die Migration zu ordnen. Die Union hat verstanden, dass un-sere Infrastruktur nicht für 84 Millionen Menschen und mehr ausgelegt ist. Schon jetzt gibt es gravierende Engpässe, was die Versorgung vor Ort anbelangt: Schulen, Kitas, Hausärzte, Wohnaum – das ist längst nicht überall gewährleistet. Auch die Bundes agentur für Einwanderung ist sinnvoll, wenngleich wir an dieser Stelle aufpassen müssen: Es sollte nicht zu einer Zweiklassengesellschaft kommen: Auf der einen Seite die topmoderne neue Bundesbehörde ausgestattet mit der neuesten Software und auf der anderen Seite die kommunalen Ausländerbehörden,die jeden Cent zweimal umdrehen müssen.

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