Bis vor kurzem war es rechtlich kaum möglich, dass Kommunen unmittelbar von einem Solarpark profitieren. Das hat sich mit dem § 6 im EEG 2021 zum Glück geändert. Kommunen können nun rechtssicher mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden.
Ein kostenloser und breit getragener Mustervertrag vereinfacht es kommunalen Entscheidern und Betreibern, die Beteiligung an den Solarparkerträgen einfach und rechtssicher zu regeln. Gemeinden können dadurch mit jährlichen, gut planbaren und frei verwendbaren Einnahmen rechnen.
Der politische Konsens für einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien ist groß. Durch die neue geopolitische Lage ist der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik sogar zur Frage der nationalen Sicherheit geworden. Bundesfinanzminister Lindner sprach daher völlig zurecht im Bundestag von „Freiheitsenergien“, denn eine größere Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten hat oberste Priorität. Besonders schnell und kostengünstig umzusetzen ist der Ausbau der Solarenergie als zentrale und breit akzeptierte Säule der Energiewende.
In den letzten Jahren erleben wir einen vermehrten Ausbau von Photovoltaik Freiflächenanlagen, die einerseits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, immer häufiger aber auch dank stark gesunkener Kosten förderfrei entstehen. Neue Solarparks bieten neben ihrer Funktion für den Umbau der Energieversorgung die Chance, die Biodiversität an ihren Standorten deutlich zu erhöhen. Und sie kommen gerade auch den Menschen vor Ort zugute. Der im Solarpark produzierte Strom kann lokal und überregional genutzt werden und private Haushalte, kommunale Einrichtungen sowie Unternehmen mit günstiger Energie versorgen. Für die Landwirtschaft stellt Photovoltaik eine zusätzliche Einkommensquelle dar. Einerseits gibt es Pachterlöse, andererseits müssen Solarparkflächen auch professionell bewirtschaftet werden. Solarparkkonzepte wie die Biodiversitäts-PV gelingen auf landwirtschaftlichen Niedrigertragsstandorten besonders gut, was insbesondere bei zunehmender Trockenheit von großer Bedeutung ist. Der vermeintliche Flächenkonflikt zwischen Landwirtschaft, der Biodiversität und Solarparks wird oft herbeigeredet. Bei guter Planung können alle drei gewinnen – und durch die Kommunalbeteiligung nun auch die Gemeinden.
Ob und wie ein Solarpark entsteht, wird vor Ort entschieden. Den Kommunen kommt daher eine wichtige Rolle zu.
Solarparks als zweites Standbein für Landwirte
Solarparks eignen sich bestens für eine landwirtschaftliche Mehrfachnutzung und dienen häufig als extensiv bewirtschaftete Fläche, zum Beispiel als Schafweide. Die Pachtzahlungen des Solarparks können für aktive Landwirte eine stabile zweite Einkommensquelle über 20 bis 30 Jahre darstellen.
Osterpaket der Bundesregierung erweitert Flächen für Photovoltaik
Bisher ist eine EEG-Vergütung nur auf sehr wenigen Flächen vorgesehen: vereinfacht gesagt auf Verkehrsrandstreifen, Konversionsflächen und in benachteiligten Gebieten, sofern ein Bundesland eine entsprechende Verordnung erlassen hat. Diese Flächenkulisse wird nun im Osterpaket erweitert. Bundeswirtschaftsminister Habeck rechnet damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden können. Zum Vergleich: Heute haben wir insgesamt knapp 60 Gigawatt Photovoltaik installiert. Aufgrund neuer EU-Kriterien erweitern sich insbesondere „benachteiligte Gebiete“. Dazu zählen unter anderen Regionen, in denen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss.
Neben dem geförderten Ausbau über das EEG werden große Solarparks häufig auch außerhalb dieser Flächenkulisse und über direkte Stromlieferverträge, sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPA), finanziert. Das bietet größere Freiheiten, auch was die Standortwahl, Anlagengröße und Konzeption betrifft. Für beide Finanzierungsarten – sowohl über das EEG als auch über PPAs – besteht die Möglichkeit einer kommunalen Beteiigung an den Einnahmen des Solarparks, die wir Ihnen nun im Detail vorstellen wollen.
„Solarparks werden Teil unserer Kulturlandschaften. Diese Entwicklung positiv und aktiv zu begleiten, kann sich als souveräne Strategie für eine Kommune herausstellen.“
Bernhard Strohmayer, bne
Kommunale Einnahmeseite verbessert sich deutlich
So wichtig der politische Wille auch ist: Für den Ausbau erneuerbarer Energien ist die Unterstützung der Menschen vor Ort entscheidend. Anders als Windparks an Land haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen aktuell kein Akzeptanzproblem. Doch mit dem vermehrten Bau großer Solarparks stößt auch die Photovoltaik zunehmend auf Fragen und mitunter Kritik. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst und setzen uns daher schon seit einigen Jahren für eine gute Planung von Solarparks und für eine stärkere Beteiligung der Kommunen ein. So konnte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft in der letzten EEG-Novelle im Sommer 2021 erreichen, dass die Standortkommunen künftig rechts sicher an den Einnahmen beteiligt werden können – sowohl über direkte Zahlungen als auch über weitere Verbesserungen bei der Gewerbesteuer. Viele Solarunternehmen hatten sich zuvor in Offenen Briefen an die Politik genau dafür eingesetzt.
Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) wurde im § 6 EEG die rechtssichere Beteiligung von Standortgemeinden am Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesetzlich verankert. Bei neuen Solarparks dürfen den Standortgemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Dadurch verbessert sich die kommunale Einnahmeseite deutlich. Das Gesetz sieht zudem keine Zweckbindung vor. Kommunen können das Geld frei verwenden – für Sport- oder Kultureinrichtungen ebenso wie für die Tilgung von Schulden.
Mustervertrag für die kommunale Beteiligung an Solarparks
Den kostenfreien Mustervertrag für die kommunale Beteiligung, ein Beiblatt mit Erläuterungen zu den Vertragsinhalten und weitere Informationen zum rechtssicheren Vertragsschluss finden Sie hier. Die Entwicklung des Mustervertrags hat der Bundesverband Neue Energiewirtchaft initiiert. An der Ausarbeitung des Mustervertrags haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen mitgewirkt. Für die Erstellung des Vertragswerks wurde die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte beauftragt.
Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des § 6 EEG exakt einzuhalten. Vor allem der Ablauf und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind entscheidend: Ein Angebot über die Beteiligung einer Kommune am Betrieb eines Solarparks darf zwar vor der Genehmigung einer Freiflächenanlage, jedoch nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans für die Fläche zur Errichtung der Freiflächenanlage abgegeben werden. Durch diese strikt zu befolgende Regelung wird der Straftatbestand der Vorteilsnahme ausgeschlossen. Die Kommune kann weiter frei und unbeeinflusst das Bauleitplanungsverfahren durchführen und eine Entscheidung für oder gegen einen Solarpark treffen.
Über den Mustervertrag hinaus können Gemeinden und Menschen vor Ort auf vielfältige Weise von Solarparks profitieren. So leisten Anlagenbetreiber Pachtzahlungen für Flächen und zahlen vor Ort ihre Gewerbesteuer. Auch können in vielen Solarparks Bürgerstrom- oder Beteiligungsmodelle für Teilhabe am Projekt oder finanzielle Entlastung sorgen, etwa durch einen regionalen günstigen Stromtarif.
Zahlreiche Solarunternehmen setzen auf Selbstverpflichtung für gute Planung
Als Kommune kennen Sie die mit einer konkreten Solarpark-Planung verbundenen Herausforderungen vor Ort am besten. Sie bewerten und entscheiden in ihren Bebauungsplänen maßgeblich, wie konkrete Projekte umgesetzt werden. Vor Ort wird ein Solarpark gemeinsam von oder mit Projektträgern und Verpächtern initiiert, das Projekt professionell geplant, ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt und der Bau begleitet.
Wir empfehlen, bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb von PV-Freilandanlagen einen über die regulatorischen Vorgaben hinausgehenden Beitrag zu leisten, der sowohl die Akzeptanz bei Gemeinden, Landwirten und Bürgern vor Ort stärkt, deren Interessen ernst nimmt, als auch dem Umwelt- und Naturschutz zu Gute kommt. Um gute Erfahrungen im Planungsprozess eines Solarparks bei allen Beteiligten zu sichern und um die Biodiversität zu unterstützen, haben inzwischen zahlreiche Solarunternehmen unsere Selbstverpflichtung „Gute Planung von PV Freilandanlagen“ unterzeichnet. Von einer guten Planung profitiert auch die Artenvielfalt. Denn Solarparks sind auf eine lange Zeit ausgerichtete, störungsarme Lebensräume, auf der sich Refugien für seltene und bedrohte Arten entwickeln können. Studien und Artenzählungen haben gezeigt, dass PV-Freiflächenanlagen eine besondere Vielfalt an Blütenpflanzen aufweisen, die Nahrungsgrundlage für darauf spezialisierte Insekten sind. Davon profitieren auch zahlreiche Vögel, Fledermäuse und Reptilien.
Initiative „SonneSammeln“ beantwortet individuelle Fragen
Unter www.sonne-sammeln.de finden Sie Schritt für Schritt alle Informationen rund um Solarparks – vom Planungs- und Genehmigungsprozess über Beteiligungsmöglichkeiten von Anwohnern bis zum laufenden Betrieb. Hinter dem Portal stehen der Bundesverband Neue Energiewirtschaft und zahlreiche Unternehmen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen!
Autor: Bernhard Strohmayer, Leiter erneuerbare Energien beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne)
Dieser Beitrag ist in der April-Ausgabe der kommunalpolitischen blätter (KOPO) erschienen.
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