Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Altmaier die Unterstützung der Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern beschlossen.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir haben heute im Kabinett einen wichtigen Beschluss für Schulen und Kitas getroffen. Wir stellen den Ländern Geld zur Verfügung, um diese finanziell bei der Beschaffung von mobilen Raumluftreinigern zu unterstützten. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir damit einen Beitrag dafür leisten, den Präsenzunterricht und die Kinderbetreuung im Herbst und Winter auch bei Verschlechterung der Infektionslage aufrecht zu erhalten.“ Dazu stellt das BMWi den Ländern 200 Millionen Euro aus dem Titel der Bundesförderung zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel wird über Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Der Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent. Die Beantragung der Mittel und die Durchführung der Förderung erfolgt über die Länder. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden, weil ihnen in absehbarer Zeit kein Impfangebot gemacht werden kann. Das gilt auch für Schulen, die zugleich auch von älteren Kindern besucht werden.
Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB, zeigte sich erfreut über den Beschluss: „Wir wollen, dass Schulen und Kindergärten nach den Sommerferien wieder offen sind und Präsenzunterricht für alle Schüler möglich ist. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Pläne von Bund und Ländern, die finanzielle Förderung für raumlufttechnische Anlagen auf mobile Luftfilteranlagen auszuweiten. Bayern macht es vor: Ein neues Förderprogramm unterstützt die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen. Wir Kommunalen als Schulträger wollen die kostbare Zeit nutzen, um die Schulen fit zu machen für ein neues Schuljahr, in dem wir mit neuen Corona-Varianten rechnen müssen. Dringend notwendig sind pragmatische Lösungen, die kurzfristig umzusetzen sind. Es geht um den Einsatz leistungsfähiger Lüfter, die den Unterricht nicht stören, deren Energieverbrauch niedrig ist und die schadstofffrei sind. Alle bürokratischen und vergaberechtlichen Hürden für die schnelle Anschaffung bzw. Anmietung von mobilen Luftreinigern müssen jetzt aus dem Weg geräumt werden.
FÖRDERPROGRAMME DER LÄNDER
Baden-Württemberg
Die baden-württembergische Landesregierung will den Schulen im Rahmen eines Förderprogramms 60 Millionen Euro für Luftfilter zur Verfügung stellen. Das sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Regierungspressekonferenz am 6. Juli 2021. Mobile Lüftungsanlagen und CO2-Ampeln sollen vorrangig in Räumen zum Einsatz kommen, die nicht belüftet werden können. Das Land übernimmt 50 Prozent der Anschaffungskosten.
Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden. Der Freistaat Bayern stellt dabei den Schulen ab sofort (Stand Juli 2021) 190 Millionen Euro für die Ausstattung von Klassenzimmern mit Luftreinigungsgeräten zur Verfügung. Das kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) an. Mit dem Geld sollen etwa 60 000 Klassenzimmer und 50 000 Räume in Kindertagesstätten mit mobilen Luftreinigern versorgt werden können. Die Geräte sind vom Land bis zu 50 Prozent förderfähig. Den Rest müssen die Kommunen als Schulträger selbst aufbringen. Der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Freistaat 50 Millionen bereitgestellt.
Berlin
Berlin stellt 4,5 Millionen Euro für Luftfilter an Schulen zur Verfügung. Dafür sollen rund 1.200 Luftfilteranlagen gekauft werden. Anders als im Herbst 2020 sollen dieses Mal nicht die Bezirke, sondern die Senatsverwaltung für Finanzen verantwortlich für die Anschaffung sein.
02.07.2021: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schul- und Kitabetrieb sind enorm. Deshalb hat die Hessische Landesregierung im Herbst vergangenen Jahres Hilfen mit einem Volumen von 100 Millionen Euro aufgelegt, von denen 75 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ stammen. Dadurch werden die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise bei den notwendigen Schutzmaßnahmen unterstützt, um Schulen und Kitas „coronafest“ zu machen. Bisher sind davon vor Ort fast 60 Millionen Euro in den sicheren Betrieb dieser Einrichtungen der Kommunen und freien Träger investiert worden, unter anderem mehr als 9 Millionen Euro für mobile Luftreinigungsgeräte in Räumen, wo Lüften nicht möglich ist, 4,4 Millionen Euro für CO2-Ampeln, 2,4 Millionen Euro zur Ertüchtigung von Fenstern und Türen sowie rund 2 Millionen Euro für den Einbau von Zu- und Abluftsystemen sowie festinstallierte Raumluftanlagen.
„Das Landesgeld befindet sich bereits seit Mitte Dezember 2020 auf den Konten der Kommunen. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil ermöglichen diese Landeszuschüsse weitere Maßnahmen in einem Volumen von 40 Millionen Euro. Soweit dies noch nicht mit Aufträgen gebunden sind, können die verbleibenden Mittel zum Wohl der Kinder und Jugendlichen nach den örtlichen Gegebenheiten genutzt werden. Dazu verlängern wir die Umsetzungs- und Abrechnungsfrist für alle Maßnahmen bis zum 31. August 2021“, erklärten Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und Finanzminister Michael Boddenberg . Dabei entscheiden die Kommunen, welche Prioritäten sie setzen und welche Investitionen notwendig sind. Gefördert wird z.B. die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsanlagen für Klassenräume und Kitas, in denen ein regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nicht oder nicht ausreichend möglich ist. Umgesetzt werden können davon z.B. auch kleinere bauliche Maßnahmen an Fenstern und Türen.
Das Land legt ein Förderprogramm auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden. Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wird an einem neuen Programm für mobile Luftfilter in Klassenzimmern gearbeitet. Das vorherige 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist zum 15.01.2021 ausgelaufen.
Zusätzlich zum bereits im Herbst 2020 aufgelegten Förderprogramm über sechs Millionen Euro unterstützt Rheinland-Pfalz mit einem neuen zusätzlichen 12 Millionen Euro-Förderprogramm die Schulträger dabei, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Frischluftzufuhr umzusetzen. Maßnahmen könnten entlang der Empfehlungen des Umweltbundesamtes beispielsweise der Umbau von Fenstern sein, die Anschaffung von CO²-Messgeräten, der Einbau von ventilatorgestützten Zu- und Abluftsystemen oder mobile Luftreinigungsanlagen in Räumen, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann.
Das im Oktober von Innenminister Klaus Bouillon ins Leben gerufene Programm für den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten für schlecht zu lüftende Klassen- und Gruppenräume in kommunalen KiTas und Grundschulen, das ausgelaufen ist, wird neu aufgelegt – und erweitert: hierbei wird die Anschaffung von Geräten gefördert, unabhängig davon, wie gut die Räume zu lüften sind. „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, gerade im Hinblick auf die Ausbreitung der Delta-Variante, wird den Kommunen in Kürze ein pauschaler Festbetrag abhängig von ihrer Einwohnerzahl überwiesen“, erklärt Innenminister Klaus Bouillon. „Das hat den Vorteil, dass die Kommunen sofort Geräte bestellen können, ohne Anträge stellen zu müssen.“ Für die Ausstattung mit Luftreinigern stehen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, so der Minister. Alternativ zum Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten ist auch der Einbau ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) möglich.
Innenminister Klaus Bouillon: „Bei den neuen Fördermodalitäten handelt es sich um ein Soforthilfeprogramm, mit dem 2,5 Millionen Euro an die Gemeinden verteilt werden. Die Gelder werden ohne Antrag bewilligt und anschließend abgerechnet. Wir wollen bürokratische Hürden vermeiden, um schnellstmöglich aktiv werden zu können.“ Zudem spricht sich Minister Bouillon für eine Höchstfördergrenze von 2.000 Euro pro Gerät aus, so dass möglichst viele Räume mit Lüftungsgeräten ausgestattet werden können.
Alle Schulen in Hamburg erhalten einen Einmalbetrag von 400 Euro je Klassenzimmer zur Förderung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen.
Am 08.07.2021 hat die Niedersächsische Landregierung erklärt: „Vor dem Hintergrund der sich in der Bundesrepublik verbreitenden Delta-Variante wird das Land (…) die technische Lüftungsunterstützung ausbauen und neu justieren. Dazu stellen wir in einem ersten Schritt 20 Millionen Euro für die Schulträger bereit. Damit können auch Zu-/Abluftanlagen mit Wärmetauschern beschafft werden. Die Details legen wir jetzt in Abstimmung mit den Kommunen fest. Zudem bleiben die Lüftungsregeln bestehen.
26.02.2021 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) stellt eine pauschale Förderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen in Höhe von 5 Millionen Euro zur Verfügung, um den Infektionsschutz in den Klassenräumen zu verbessern. Das Geld ist da, um zum Beispiel mobile Luftfilteranlagen, Trennwände oder andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz in Klassenräumen zu fördern. Neben den 5 Millionen Euro Soforthilfen für den Infektionsschutz an Schulen ist eine Förderung von Lüftungsreinigungen an Schulen möglich: „Mit der thüringischen Schulbauförderung können Systeme der Lüftungsreinigung bei Sanierungs- oder Neubauvorhaben gefördert werden, um den Infektionsschutz an Schulen zu verbessern.