Nachdem das Verfassungsgericht von Rheinland-Pfalz Ende letzten Jahres den kommunalen Finanzausgleich des Landes als verfassungswidrig erklärte, stellte die CDU am Freitag ihre Forderungen vor.
Konkret sieht das Eckpunktepapier Soforthilfen für die Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz in Höhe von je 300 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 vor. Dr. Bernhard Matheis, der die CDU-Arbeitsgruppe zum Kommunalen Finanzausgleich leitet, forderte, dass die Soforthilfen den Kommunen zur freien Verwendung stehen sollten, damit diese wieder „Luft zum Atmen im Bereich der freiwilligen Aufgaben“ haben.
Die Arbeitsgruppe schlug außerdem ein Modell zur Altschuldenlösung vor. Demnach soll das Land die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite übernehmen. Die zweite Hälfte der Kredite verbleibt bei den Kommunen und soll innerhalb von 25 Jahren von diesen abgetragen werden. Gleichzeitig soll eine kommunale Neuverschuldung vermieden werden.
Die Forderungen umfassen außerdem die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, sodass er Kommunen genügend Mittel für all ihre Aufgaben bereitstellt. Dies erfordert eine Abkehr von einer reinen Verteilung über den Weg der Schlüsselzuweisungen hin zu einem bedarfsorientierten Kommunalen Finanzausgleich.
CDU-Spitzenkandidat Christian Baldauf unterstrich die Relevanz der Forderungen: „11 der 20 Kommunen Deutschlands mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung liegen in Rheinland-Pfalz. Leidtragende sind unmittelbar unsere Bürgerinnen und Bürger – unsere kommunalen Mandatsträger, die sich immer wieder dafür rechtfertigen müssen, dass etwa Schwimmbäder nicht saniert oder kulturelle Leistungen gestrichen werden müssen.“
Das Eckpunktepapier finden Sie hier.