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Corona-Hilfen für Kommunen – aber richtig

Corona, Finanzen

Bund und Länder haben in einem nie dagewesenen Kraftakt milliardenschwere Hilfsprogramme für Unternehmen und Arbeitnehmer gestartet. Diese sind der richtige Weg, um die Wirtschaftsstruktur und damit die Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten. Insbesondere das Handwerk, der Einzelhandel und Klein- und Kleinstunternehmen sind das wirtschaftliche Rückgrat in vielen Kommunen. Alle Ebenen tragen dafür Sorge, dass […]

Bund und Länder haben in einem nie dagewesenen Kraftakt milliardenschwere Hilfsprogramme für Unternehmen und Arbeitnehmer gestartet. Diese sind der richtige Weg, um die Wirtschaftsstruktur und damit die Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten. Insbesondere das Handwerk, der Einzelhandel und Klein- und Kleinstunternehmen sind das wirtschaftliche Rückgrat in vielen Kommunen. Alle Ebenen tragen dafür Sorge, dass unser Gemeinwesen weiter funktioniert. Für die Kommunen und die kommunale Daseinsvorsorge ist die derzeitige Situation insgesamt belastend – sowohl personell und organisatorisch als auch finanziell. Neben den direkten Mehrausgaben der Kommunen allein im Sozialbereich in Höhe von geschätzt über zwei Milliarden Euro müssen Kommunen mit kommunalen Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zusätzliche Belastungen stemmen.

Das Schwimmbad bleibt wegen der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen. Gleiches gilt für die Museen, die Bibliothek und das städtische Theater. Um die enormen finanziellen Belastungen des kommunalen Haushalts auszugleichen, müssen die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer um 200 Prozentpunkte angehoben werden.“ So oder so ähnlich könnte es in manchen Kommunen Deutschlands demnächst heißen, wenn die finanziellen Folgen der Corona- Pandemie auf die kommunale Haushaltsführung durchschlagen.

Die Länder sollten zusammen mit den Finanzministern hier schnell kreativ werden, um eine solche Situation zu verhindern. Die Liquidität muss ohne aufwendige Nachtragshaushalte erhalten bleiben.

Bund und Länder stehen in der Pflicht

Von besonderer Bedeutung ist, den Kommunen frühzeitig zu signalisieren, dass die mit der Corona-Pandemie verbundenen Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch mittelfristig zu beschließende Maßnahmen ausgeglichen werden sollen. Hier sind Bund und Länder gleichermaßen gefordert. Vom Bund erwarten wir im Rahmen der Konnexität eine Kompensation der aus den Sofortmaßnahmen zu erwartenden Mehrausgaben in Höhe von über zwei Milliarden Euro im Sozialbereich. Denkbar ist zudem, wegbrechende Steuereinnahmen über eine vorübergehende höhere Beteiligung der Kommunen an den Gesamteinnahmen aus der Umsatzsteuer zu kompensieren – verteilt nach der Anzahl der Einwohner. Einige Länder (Stand 02.04.2020) haben erste richtige und wichtige Schritte zum Umgang mit den kommunalen Finanzfolgen eingeleitet. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat am 31. März 2020 die Erarbeitung eines „Kommunalschutz-Pakets“ beschlossen, mit dem kurzfristig die Liquidität der Kommunen gesichert und gleichzeitig bisherige Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung gestärkt werden sollen. Das Land Rheinland-Pfalz hat angekündigt, den Kommunen 25 Euro pro Einwohner als Soforthilfe zu überweisen. Das wird voraussichtlich nicht reichen, ist aber zumindest ein Ansatz, der jetzt von Hinzu kommen Mindereinnahmen – nicht nur durch wegfallende Eintrittspreise und Einnahmen kommunaler Unternehmen, sondern vor allem bei der Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer durch die Sofortmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Nach Schätzungen des Deutschen Landkreistages besteht resultierend aus Mehrausgaben und Mindereinnahmen ein akuter Finanzbedarf in Höhe von rund 11,5 Milliarden Euro bundesweit für die Kommunen, nachdem der Überschuss aus dem vergangenen Jahr in Höhe von 4,5 Milliarden Euro vollständig aufgebraucht worden ist. Und dabei sprechen wir bei der Finanzsituation über den Durchschnitt und nicht über die schon bisher finanziell stark unter Druck stehenden Kommunen in NRW, Rheinland-Pfalz oder im Saarland.

Kassensturz im Mai

Absehbar werden im Mai in den Kommunen die großen finanziellen Probleme deutlich werden, wenn wegfallende Gewerbesteuereinnahmen erhebliche Liquiditätsengpässe zutage treten lassen. Gerade kleinere Kommunen haben in ihren Haushaltssatzungen zurückhaltende Vorgaben zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten beschlossen. Diese sind absehbar gezwungen, zur Liquiditätssicherung kurzfristig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die Finanz- und Haushaltspolitiker in allen Beteiligten konsequent weiterverfolgt werden muss. Denkbar wäre, einen Liquiditätsfonds auf Landesebene einzurichten, aus dem sich Kommunen bei Liquiditätsproblemen erst einmal kurzfristig mit Finanzmitteln versorgen können. Es darf nicht passieren, dass Fehlbeträge in den kommunalen Kassen am Ende in Krediten landen, deren Kosten durch eine fortgesetzte Schließung kommunaler Angebote eingespart werden müssen oder durch höhere Kommunal-Steuern (Grundsteuer / Gewerbesteuer) auszugleichen sein werden.

Das Fegen fängt vor der eigenen Haustür an

Entgegen der Auffassung des SPD-Bundesvorsitzenden wird sich Corona in Zukunft auf die Kommunalfinanzen auswirken, hat aber mit der Finanzschwäche der Kassenkredit-Kommunen nur sehr indirekt zu tun. Insofern ist es auch nicht zielführend, in der derzeitigen Situation mantramäßig eine Altschuldenregelung des Bundes für kommunale Kassenkredite zu fordern. Unser Ziel ist es, möglichst alle Beteiligten mit möglichst geringen Folgeschäden durch die Corona-Pandemie zu bekommen. Seitens der Kommunen bedeutet dies, nach den Sofortmaßnahmen in den Bund-Länder-Beratungen auch die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunale Finanzlage in den Blick zu nehmen und einer sachgerechten tragfähigen Lösung zuzuführen. Im zweiten Schritt wird es nach Aufhebung der Kontakteinschränkungen und dem Reset unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens darum gehen, mit welchen konjunkturellen Impulsen die öffentliche Hand den Neustart unterstützen kann. Erst nach Ende der Einschränkungen wird das Ausmaß und der Bedarf erkennbar sein. Hier können die Kommunen dann ein wichtiger Impulsgeber durch öffentliche Investitionen werden. Diese werden sie in der derzeitigen Situation jedoch nicht ansatzweise allein initiieren können, so dass dann die Stunde der Investitionsprogramme auch zur Stärkung der kommunalen Investitionsmöglichkeiten kommen wird.

Bürokratische Fesseln lösen

Wichtig ist, solche Förderprogramme auch mit entsprechenden Erleichterungen im Vergabebereich zu kombinieren. Die Corona- Pandemie und daraus resultierende Einschränkungen führen nicht nur aktuell zu einem Erliegen des intereuropäischen Reiseverkehrs. Auch nach Aufhebung beschränkender Maßnahmen wird sich die Lage kaum sofort wieder normalisieren. Deshalb kann auch bei größeren Investitionen auf europaweite Ausschreibungen verzichtet werden. Eine Diskriminierung europäischer Unternehmen dürfte nicht gegeben sein – denn ausführen könnten diese Unternehmen die Aufträge in der aktuellen Situation aufgrund der bestehenden Beschränkungen ohnehin nicht. Für die Kommunen würde eine Lockerung des Vergaberechts zu F I N A N Z E N einer deutlichen Vereinfachung des Vergabeverfahrens beitragen. So können die Kommunen mit vereinfachten regionalen Ausschreibungen weiterarbeiten und zudem auch unsere Wirtschaft unterstützen – so wie es auch bei den Konjunkturprogrammen zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise der Fall gewesen ist. Neben vergaberechtlichen Regelungen sollten auch planungsrechtliche Aspekte reformiert werden – auch mit Blick auf Verbandsklagerechte, bei denen sichergestellt werden sollte, dass diese die angestrebten konjunkturellen Wirkungen nicht abwürgen.

Der Teufel steckt im Detail

Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Finanzmittel, mit denen man vor der Wirtschafts- und Finanzkrise drei Grundschulen hätte energetisch sanieren können, reichten seinerzeit aufgrund der durch die Konjunkturprogramme ausgelösten größeren Nachfrage nur noch für zwei Schulen. Zudem klagen Kommunen auch immer wieder darüber, dass sich auf Ausschreibungen kein Bieter findet. Hieraus kann man den Schluss ziehen, dass die Lage im Handwerk so gut ist, dass es keiner öffentlicher Anreize bedarf. Man kann aber auch darüber nachdenken, ob öffentliche Ausschreibungen möglicherweise zu aufwändig sind, so dass ein Handwerksunternehmen lieber kleinere Privat- Aufträge annimmt. Auch hier muss die Bürokratiebremse greifen. Wichtig sind bei allen Programmen zur Steigerung der kommunalen Investitionskraft realistische und zeitlich ausreichend gestreckte Förderzeiträume. Die Erfahrungen bei den Kommunalinvestitionsprogrammen KIP 1 und KIP 2 zeigen, dass ein zähflüssiger Mittelabfluss nicht unbedingt an fehlender Nachfrage der Kommunen liegt. Zusätzliche Finanzmittel treffen vielmehr auf personelle Probleme in der Planung und Fachkräftemangel in der Bauausführung. Dabei werden beispielsweise bei KIP 1 und KIP 2 festgestellte Probleme des Mittelabflusses durch Corona noch verschärft. Das sollte bei Fristsetzungen zur Abrechnung der Fördermaßnahmen berücksichtigt werden. Hier hat der Bund gerade erst nachgebessert. Hinsichtlich der Bauplanungskapazitäten sollten eigene Planungskosten zukünftig ebenfalls durch Fördermittel finanzierbar sein.

 

Dieser Beitrag erscheint in der Mai-Ausgabe der KOPO.

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