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Erleichterte Buchhaltung für Gemeinden auf den Weg gebracht

Finanzen, Recht

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beriet gestern in erster Lesung das sogenannte „Doppik-Erleichterungsgesetz“. Somit ist für Gemeindevertreter kleinerer Kommunen und Bürgermeister eine schlankere Buchhaltung in Sicht, was die erhebliche Verringerung von administrativen Aufwand bedeuten könnte.

Die doppelte Buchführung (Doppik) nach dem Vorbild des Bilanzwesens in der Wirtschaft wurde 2012 in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Diese Art der Bilanzierung soll dabei die Werte, den Wertverzehr und die Investitionen einer Gemeinde transparenter als die bis dahin gültige Kameralistik darstellen, erwies sich jedoch in vielen Kommunen als zu kompliziert und führte zu einem dadurch notwendigen höheren Einsatz an Kapazitäten für das jeweilige kommunale Rechnungswesen. Darauf wiesen in der Debatte mehrere Redner und der Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hin.

Der Verwaltungsaufwand soll nun spürbar reduziert werden. Es ist vorgesehen, dass lediglich kreisfreie und große kreisangehörige Städte einen derartigen Gesamtabschluss vorlegen müssen. Die restlichen Kommunen haben freie Wahl darüber, ob sie einen Gesamtabschluss oder nur einen Beteiligungsbericht erstellen. Für Gemeinden mit kurzfristigen Problemen im Haushalt soll keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts mehr bestehen.

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