Die knapp 20.000 Einwohner zählende Gemeinde Bönen im nordrhein-westfälischen Landkreis Unna soll nun 185.000 € an die Bezirksregierung Arnsberg zurückzahlen. Grund dafür sind Regelungslücken, die sich aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ergeben.
Nach diesem Gesetz sind die Kommunen verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und deren adäquate Versorgung sicherzustellen. Dafür erhalten sie Fördermittel vom Regierungsbezirk, die jedoch auf den Zeitraum des laufenden Asylverfahrens beschränkt sind. Wird ein Asylantrag abgelehnt und beispielsweise eine Duldung erteilt, so besteht eine Übergangsfrist von drei Monaten, in denen noch Fördermittel bezogen werden können.
In dem Fall der Gemeinde Bönen ging es konkret darum, dass in vielen Fällen Asylbewerber und Flüchtlinge durch Ablehnung des Antrages bereits aus der Förderung gefallen sind, jedoch bedingt durch unzureichende Kommunikation von Beschlüssen des BAMF oder Gerichtsurteilen weiterhin Fördermittel beantragt und gezahlt wurden. Somit liefen die Bezüge zu unrecht weiter, wie die Bezirksregierung nun feststellte.
Bürgermeister Stephan Rotering (parteilos) kritisierte diese Vorgänge offen, obgleich er eingestand, dass die Forderung rechtmäßig seien. „Kernproblem ist, dass Kommunen für geduldete Personen und deren Familienangehörige keine Mittel bekommen, gleichzeitig aber weiterhin die Versorgung übernehmen müssen“, äußerte er sich. „Des Weiteren werden Geduldete nicht auf die Aufnahmequote der Gemeinde angerechnet. Die Forderungen der Bezirksregierung sind wahrscheinlich gerechtfertigt, das System muss sich ändern.“ Rückstellungen im Haushalt zwecks Finanzierung der Rückzahlung seien schon gebildet worden.