Die sächsische Kreisstadt Stollberg im Erzgebirgskreis unterlag in einem Prozess am Leipziger Landgericht dem Kläger, einem Energieversorger aus Chemnitz. Hintergrund war eine von der Stadt ausgeschriebene Vergabe in Form eines Bieterverfahrens für das städtische Gas- und Stromnetz.
Dabei ging es um die Nutzung von 247 Kilometern Gas- und Stromleitungen in mehreren Ortsteilen sowie der Kernstadt. Beworben hatten sich mehrere Unternehmen, von denen die Stadtwerke Schneeberg (ebenfalls im Erzgebirgskreis) schlussendlich einen Strom- und Gaskonzessionsvertrag abschließen konnten.
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses formulierten der Energieversorger aus Chemnitz und die Verbundwerke Südwestsachsen eine Klage wegen mangelnder Transparenz. Begründet wurde dies mit der fehlenden Möglichkeit, Akten während des Verfahrens einsehen zu können.
Das Gericht gab beiden Klägern Recht und wies darauf hin, dass die Stadt zu viele Informationen der Bieter schwärzte, um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren. Dadurch war aber für die mitbietenden, unterlegenen Parteien nicht mehr nachvollziehbar, anhand welcher Kriterien letzten Endes die Stadtwerke Schneeberg den Zuschlag erhalten hatten. Auch eine nachträgliche Vorlage des Auswertungsvermerks seitens der Stadt konnte den Verfahrensverstoß nicht mehr heilen, so die Richter.