Nach jahrelangem juristischen Tauziehen zwischen der hessischen Gemeinde Körle (Schwalm-Eder-Kreis) und einer Baufirma wurde nunmehr vor dem Landgericht Kassel Klarheit geschaffen.
Die Baufirma wurde vor sieben Jahren von der Gemeinde beauftragt, ein Abwasserpumpwerk samt zugehöriger Druckleitung in das benachbarte Melsungen zu errichten. Grund dafür war der Entschluss, aus Kostengründen auf die Nutzung des eigenen, maroden Klärwerkes zu verzichten und die angrenzende Infrastruktur zu nutzen.
Durch mehrere Verzögerungen und Unstimmigkeiten (in Zusammenhang mit Förderungen des Landes Hessen) kam es schließlich zum einvernehmlichen Auflösen des Vertrages, woraufhin ein anderes Unternehmen den Auftrag zur Fertigstellung erhielt. Doch mit der Abschlussrechnung des ersten Unternehmens für die teilweise schon installierte Infrastruktur erklärten sich die Gemeinde bzw. das kommunale Ingenieurbüro nicht einverstanden und kürzten mehrere Kostenpunkte ein.
Die Baufirma zog vor Gericht und bekam in Teilen Recht. Körle muss nun 14.000 € an den Prozessgegner und 60.000 € Fördermittel an das Land Hessen zurückzahlen sowie ein Fünftel der Prozesskosten tragen.