Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf kommunaler Ebene wiesen am 31. Dezember 2016 die Kommunen des Saarlands mit 6 894 Euro auf, gefolgt von den Kommunen Hessens (5 353 Euro) und Nordrhein-Westfalens (4 594 Euro). Diese Zahlen hat jetzt das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht. Danach gab es die geringste Pro-Kopf-Verschuldung für die Kommunen Bayerns (2 295 Euro), Schleswig-Holsteins (2 562 Euro) und Sachsens (2 636 Euro).
Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf kommunaler Ebene wiesen am 31. Dezember 2016 die Kommunen des Saarlands mit 6 894 Euro auf, gefolgt von den Kommunen Hessens (5 353 Euro) und Nordrhein-Westfalens (4 594 Euro). Diese Zahlen hat jetzt das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht. Danach gab es die geringste Pro-Kopf-Verschuldung für die Kommunen Bayerns (2 295 Euro), Schleswig-Holsteins (2 562 Euro) und Sachsens (2 636 Euro). Insgesamt betrug die kommunale Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland im Durchschnitt 3 509 Euro. Berücksichtigt wurden alle Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Bei der Berechnung der Ergebnisse wurden alle öffentlich bestimmten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Kommunen in Deutschland einbezogen.
Die fünf am höchsten verschuldeten kreisfreien Städte befinden sich in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Am höchsten war die Pro-Kopf-Verschuldung am Jahresende 2016 in Darmstadt mit 14 989 Euro, gefolgt von Pirmasens (11 528 Euro), Kaiserslautern (11 384 Euro), Mühlheim an der Ruhr (11 034 Euro) und Mainz (10 793 Euro). Vier der fünf am niedrigsten verschuldeten kreisfreien Städte liegen in Bayern. Die Pro-Kopf-Verschuldung im Kempten betrug 375 Euro, in Memmingen 1 416 Euro, in Kaufbeuren 1 474 Euro und in Amberg 1 609 Euro. Auch das niedersächsische Braunschweig (1 559 Euro) weist eine der geringsten Pro-Kopf-Verschuldungen auf.
Bezieht man jeweils die Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden mit ein, ist auch ein eingeschränkter Vergleich der Landkreise beziehungsweise Kreisgebiete in Deutschland möglich. Die fünf am höchsten Pro-Kopf verschuldeten Kreisgebiete lagen im Saarland mit dem Regionalverband Saarbrücken (9 145 Euro), St. Wendel (6 776 Euro) und dem Saarpfalz-Kreis (6 559) sowie in Rheinland-Pfalz mit dem Landkreis Kusel (7 347 Euro) und in Hessen mit dem Hochtaunuskreis (6 555 Euro). Dagegen stammen die am geringsten verschuldeten Kreisgebiete alle aus Bayern. Pro Kopf ist das Kreisgebiet von Neumarkt in der Oberpfalz mit 509 Euro, von Eichstätt mit 539 Euro, von Landshut mit 661 Euro, von Roth mit 744 Euro und von Dingolfing-Landau mit 759 Euro verschuldet.
Weitere Ergebnisse und methodische Erläuterungen enthält die Veröffentlichung „Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände“ und der dazugehörige Tabellenband.
Methodische Hinweise
In die Berechnungen der integrierten kommunalen Schulden werden neben den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, einbezogen. Diese werden anteilig entsprechend den Beteiligungsverhältnissen zugerechnet und beinhalten nicht die Haftungsbeziehungen der Kommunen.
Es werden ausschließlich Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich – wie zum Beispiel private Unternehmen – und der sonstige ausländische Bereich. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und können daher nicht einbezogen werden.
Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg wurden nicht berücksichtigt, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken nicht der kommunalen, sondern der staatlichen Ebene zugeordnet werden.
Land 2 | Gemeinden/ Gemeindeverbände insgesamt 3 |
Kreisfreie Städte | Kreisgebiete 4 |
---|---|---|---|
Euro pro Einwohner/Einwohnerin | |||
1 Über unmittelbare und mittelbare Beteiligungen zugerechnete Schulden des Öffentlichen Bereichs beim nicht-öffentlichen Bereich am 31. Dezember 2016 bezogen auf die Einwohnerzahl zum 31. Dezember 2015. 2 Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg werden in den amtlichen Finanzstatistiken nicht der kommunalen, sondern der staatlichen Ebene zugeordnet. 3 Einschließlich Bezirksverbände. 4 Landkreise einschließlich angehöriger Gemeinden/ Gemeindeverbände; Kreise in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen; einschließlich Regionalverband im Saarland. |
|||
Baden-Württemberg | 2 712 | 4 621 | 2 271 |
Bayern | 2 295 | 4 102 | 1 517 |
Brandenburg | 2 867 | 5 515 | 2 363 |
Hessen | 5 353 | 7 650 | 4 618 |
Mecklenburg-Vorpommern | 3 783 | 6 309 | 3 199 |
Niedersachsen | 2 843 | 3 283 | 2 780 |
Nordrhein-Westfalen | 4 594 | 6 519 | 3 114 |
Rheinland-Pfalz | 4 419 | 8 159 | 3 064 |
Saarland | 6 894 | x | 6 894 |
Sachsen | 2 636 | 2 914 | 2 498 |
Sachsen-Anhalt | 3 521 | 4 262 | 3 277 |
Schleswig-Holstein | 2 562 | 4 938 | 1 894 |
Thüringen | 3 098 | 2 901 | 3 167 |
Insgesamt | 3 509 | 5 416 | 2 772 |