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E-Government soll besser vorankommen

Allgemein, E-Government, Innenpolitik

Innerhalb von fünf Jahren sollen möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht nur online angeboten werden, Bürger und Unternehmen sollen sie künftig direkt, einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können. So hat es das Bundeskabinett noch im Dezember beschlossen.

Die lange Suche im Netz nach der richtigen Stelle soll entfallen. Über jedes Verwaltungsportal – egal ob auf kommunaler, Landes-, oder Bundes-Ebene – soll es vollständigen Zugang zu allen online angebotenen Verwaltungsleistungen geben.

„Die heute beschlossenen Regelungen sind der Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland: Die deutsche Verwaltung kommt im 21. Jahrhundert an und wird digital. Wir ermöglichen künftig allen Nutzern einen komfortablen, schnellen und sicheren Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen, ganz gleich auf welcher Ebene. Das ist ein großer Schritt hin zu der modernen Verwaltung, die die Menschen von uns erwarten“, so Minister de Maizière.

Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden zu einem „Portalverbund“, das heißt zu einem „virtuellem Portal“ verknüpft. Über individuelle Nutzerkonten wird es möglich sein, sich an diesem Portalverbund anzumelden und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung notwendigen Sicherheitsniveau zu authentifizieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, erhält der Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen); das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.

Das heute ebenfalls im Kabinett verabschiedete Begleitgesetz (Onlinezugangsverbesserungsgesetz – OZG) regelt die weitere Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder (einschließlich Kommunen) alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Mit den im Portalverbund vorgesehenen Nutzerkonten können, nach einer einmaligen Registrierung, alle angebotenen Leistungen im Portalverbund von jeder Stelle aus genutzt werden.

Um die Sicherheit des Portalverbundes zu gewährleisten, sieht das OZG vor, dass der Bund die Fragen der IT-Sicherheit mittels einer Rechtsverordnung regeln und allen am Portalverbund Beteiligten vorgeben kann.

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