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Residenzpflicht im Interesse der Schutzsuchenden

Allgemein, Innenpolitik

Zur aktuellen Diskussion über Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB: „Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge sind im Interesse der Menschen, die zu uns kommen. Unkontrollierte und ungesteuerte Wanderungsbewegungen in die Ballungszentren und Großstädte verschärfen soziale Schieflagen.

Kaum ein ankommender Flüchtling wird unverzüglich eine geregelte Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt finden. Im Interesse der Schutzsuchenden ist es, eine örtliche Gemeinschaft zu finden, die sie gut aufnimmt und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Integrationsmaßnahmen im ländlichen Raum haben doch nur Sinn, wenn die Flüchtlinge zunächst auch am Ort bleiben. Nichts spricht dagegen, bei der langfristigen Aufnahme einer regulären Beschäftigung den Wohnortwechsel zu ermöglichen.

Die KPV hat den Takt vorgegeben: Die KPV hat sich bereits zum letzten Bundesparteitag erfolgreich für eine neue Integrationsstrategie und die Erweiterung der Residenzpflicht für Flüchtlinge eingesetzt. Mit Wohnortauflagen kann ein ungehinderter Umzug in die Ballungszentren und die Verschärfung sozialer Schieflagen und Spannungen vermieden werden. Das ist jedenfalls im Interesse der sozial Schwächeren und der Schutzsuchenden. Gut, dass SPD-Chef Gabriel das inzwischen auch verstanden hat.“

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