Berlin plant vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren für den Bau von Flüchtlingsunterkünften in modularer Bauweise. Der Gesetzentwurf des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, sieht außerdem vor, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt künftig für die Baugenehmigungen der modularen Unterkünfte für Flüchtlinge zuständig ist.
Unterkünfte in modularer Bauweise sollen künftig nicht nur vom Land Berlin, sondern auch von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH gebaut werden. Durch die Bündelung der Verfahren und die alleinige Zuständigkeit der Obersten Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden die Planungsphasen verkürzt, die Bezirke entlastet und den bedürftigen Menschen schneller geholfen. Die bisherigen bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in den Bezirken würden somit entfallen. Vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung beim Abgeordnetenhaus wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.