Der Freistaat Sachsen möchte die Zahlen der Rückführungen und der freiwilligen Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern erhöhen. Eine entsprechende Umsetzungsvorlage des Innenministeriums hat gestern das Kabinett beschlossen. Das soll vor allem durch eine mobile Rückkehrberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sowie Effizienzmaßnahmen bei der Abschiebung erreicht werden.
„Die staatlich geförderte freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern schafft die dringend notwendige Ordnung und Planungssicherheit für Land und Kommunen. Gleichzeitig entlasten wir die Kommunen, da freiwillige Rückkehrer nicht mehr auf die Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt werden. Zudem können wir uns besser um die Flüchtlinge und Asylbewerber kümmern, die eine Bleibeperspektive haben“, sagte Innenminister Markus Ulbig.
Im Rahmen der freiwilligen Rückkehr von Asylbewerbern und Flüchtlingen wird auf staatlicher Seite eine mobile Rückkehrberatung durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) – Kreisverband Chemnitzer Umland e. V. – eingesetzt. Diese richtet sich vorrangig an Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten sowie an jene Asylbewerber, die von sich aus Beratung und Unterstützung für eine Rückkehr wünschen. Bei der Beratung soll es vor allem um länderspezifische Informationen zur Rückkehr in der jeweiligen Heimatsprache und um eine persönliche Beratung der freiwilligen Rückkehrer gehen. Zudem steht die Organisation der Rückreise in Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Fokus.
Grundsätzlich gibt es für freiwillige Rückkehrer über das REAG/GARP-Programm finanzielle Unterstützung. Hierfür wurden 2015 in Sachsen bereits 75.000 Euro ausgegeben. Mit Stand 31. Oktober 2015 wurde in Sachsen in 631 Fällen die geförderte Ausreise über das Rückkehrprogramm REAG/GARP bewilligt. Mit Stand 30. September 2015 reisten weitere 113 Personen (darunter 80 freiwillig) über das Kosovo-Rückkehrprojekt „URA 2“ aus.
Das Innenministerium hat ein Abschiebungskonzept entwickelt, mit dem die Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Asylbewerber erhöht werden soll. Dieses umfasst verschiedene Maßnahmen.
Dazu gehören u. a. die Einrichtung und Nutzung von Datenbanken zur Identitätsklärung und Passersatzbeschaffung (u.a. Abnahme von Fingerabdrücken) sowie zu asyl- und ausländerrechtlichen Daten (Ausländerzentralregister) für alle beteiligten Behörden. Außerdem soll die EDV-Vernetzung zwischen den sächsischen Behörden optimiert werden.
Hinzu kommt die stärkere Mitwirkungspflicht der Ausländer bei der Vorlage von Ausweisdokumenten. Abschiebungen sollen durch Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten und ggf. ohne Vorwarnung durchgesetzt werden können. Die seit Anfang dieses Jahres geltende geänderte Residenzpflicht führt im Vergleich zur bis dahin geltenden Rechtslage zu einer größeren Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern im Bundesgebiet. § 61 Abs. 1 e) Aufenthaltsgesetz ermöglicht jedoch die Anordnung weiterer Bedingungen und Auflagen. Das Innenministerium wird die Ausländerbehörden per Erlass auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen.
Eine weitere Maßnahme bezieht sich auf die Schaffung einer Abschiebungshafteinrichtung in Sachsen. Eine solche wäre ein zentraler Baustein für eine effiziente und zahlenmäßig höhere Abschiebung. Bisher nutzt der Freistaat die Abschiebungshafteinrichtung in Brandenburg.
Zudem soll die ZAB personell aufgestockt werden. Mit Stand Ende November 2015 sind zwei Stellen besetzt. Vier weitere Besetzungen erfolgen mit heutigem Datum. Weitere 53 Stellenbesetzungsverfahren sind abgeschlossen.
Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr 1253 ausreisepflichtige Menschen abgeschoben. Im August gab es 134, im September 141 und im Oktober 300 Rückführungen. 2014 gab es insgesamt 1037 Abschiebungen.